9-401.0 Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Information und Beratung zu Möglichkeiten sozialrechtlicher Unterstützungen, einschließlich organisatorischer Maßnahmen

Subkodes3

9-401.00
Mindestens 50 Minuten bis 2 Stundennur § 17b
9-401.01
Mehr als 2 Stunden bis 4 Stundennur § 17b
9-401.02
Mehr als 4 Stundennur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2012 · Stand 14.10.2011 · © Copyright DIMDI 1994-2012