9-401.00 Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden

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Alphabetisches Verzeichnis1

Sozialrechtliche Beratung mindestens 50 Minuten bis 2 StundenEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2012 · Stand 14.10.2011 · © Copyright DIMDI 1994-2012