9-202 Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung6

Exklusive:
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen (PKMS-E) 9-200
Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen (PKMS-J) 9-201
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 2. Lebensjahres bis zum Ende des 6. Lebensjahres anzugeben
Mindestmerkmale: Ein Kode aus diesem Bereich ist anzugeben, wenn in einem oder mehreren Leistungsbereichen die Bedingungen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Kleinkinder [PKMS-K] erfüllt sind. Die sich daraus ergebenden Aufwandspunkte werden täglich addiert. Die Gesamtanzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte aus dem PKMS-K über die Verweildauer des Patienten. Aufwandspunkte, die am Aufnahme- und/oder Entlassungstag entstehen, werden mit berücksichtigt
Mindestmerkmale: Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen oder unter deren Verantwortung erbracht
Mindestmerkmale: Die zu verwendenden Parameter des PKMS-K und weitere Nutzungshinweise sind im Anhang zum OPS zu finden

Subkodes5

9-202.0
43 bis 71 Aufwandspunktenur § 17b
9-202.1
72 bis 100 Aufwandspunktenur § 17b
9-202.2
101 bis 128 Aufwandspunktenur § 17b
9-202.3
129 bis 157 Aufwandspunktenur § 17b
9-202.4
158 und mehr Aufwandspunktenur § 17b

Von diesen Kodes verlangt2

9-200Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen
9-201Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen

Änderungen1

2021Gestrichen
ersatzlos
2010Bestand
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010