9-200 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 22.06.2022 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung6

Exklusive:
Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen (PKMS-J) 9-201
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern (PKMS-K) 9-202
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 19. Lebensjahres anzugeben
Mindestmerkmale: Ein Kode aus diesem Bereich ist anzugeben, wenn in einem oder mehreren Leistungsbereichen die Bedingungen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Erwachsene [PKMS-E] erfüllt sind. Die sich daraus ergebenden Aufwandspunkte werden täglich addiert. Die Gesamtanzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte aus dem PKMS-E über die Verweildauer des Patienten. Aufwandspunkte, die am Aufnahme- und/oder Entlassungstag entstehen, werden mit berücksichtigt
Mindestmerkmale: Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen oder unter deren Verantwortung erbracht
Mindestmerkmale: Die zu verwendenden Parameter des PKMS-E und weitere Nutzungshinweise sind im Anhang zum OPS zu finden

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 22.06.2022: materielle Präklusionsregelung in § 7 Abs 2 S 2 bis 4 – Erfordernis der hinreichend konkreten Unterlagenanforderung durch den MDK – Übermitt …22.06.2022

Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsprüfung - PrüfvV 2014 - Anwendbarkeit auf sachlich-rechnerische Prüfungen in 2016 - materielle Präklusionsregelung in § 7 Abs 2 S 2 bis 4 - Erfordernis der hinreichend konkreten Unterlagenanforderung durch den MDK - Übermittlungsrisiko und objektive Beweislast der Krankenkasse

Volltext anzeigen (~9 Seiten)

Wird geladen …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

9-200.0
43 bis 71 Aufwandspunktenur § 17b⚖ 1
9-200.1
72 bis 100 Aufwandspunktenur § 17b⚖ 1
9-200.2
101 bis 128 Aufwandspunktenur § 17b⚖ 1
9-200.3
129 bis 157 Aufwandspunktenur § 17b⚖ 1
9-200.4
158 und mehr Aufwandspunktenur § 17b⚖ 1

Von diesen Kodes verlangt2

9-201Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen
9-202Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern

Änderungen1

2021Gestrichen
ersatzlos
2010Bestand
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010