9-201 Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen

9-20·Hochaufwendige Pflege von Patienten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
Entfällt 2021Entfällt ab dem Jahrgang 2021.

Kodieranleitung8

Exklusive:
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen (PKMS-E) 9-200 ff.
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern (PKMS-K) 9-202 ff.
Hochaufwendige Pflege von Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen (PKMS-F) 9-203 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 7. Lebensjahres bis zum Ende des 18. Lebensjahres anzugeben. Er kann in Ausnahmefällen auch für Erwachsene angegeben werden, wenn deren Behandlung in einer Abteilung oder einem Krankenhaus für Kinder- und Jugendmedizin erforderlich ist
Mindestmerkmale: Ein Kode aus diesem Bereich ist anzugeben, wenn in einem oder mehreren Leistungsbereichen die Bedingungen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Kinder und Jugendliche [PKMS-J] erfüllt sind. Die sich daraus ergebenden Aufwandspunkte werden täglich addiert. Die Gesamtanzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte aus dem PKMS-J über die Verweildauer des Patienten. Aufwandspunkte, die am Aufnahme- und/oder Entlassungstag entstehen, werden mit berücksichtigt
▸ noch 2 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen mit dreijähriger Ausbildung oder unter deren Verantwortung erbracht
Mindestmerkmale: Die zu verwendenden Parameter des PKMS-J und weitere Nutzungshinweise sind im Anhang zum OPS zu finden

Subkodes12

9-201.0
37 bis 71 Aufwandspunktenur § 17bEntfällt 2021
9-201.1
72 bis 100 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.01Entfällt 2021
9-201.5
101 bis 129 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.6
130 bis 158 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.7
159 bis 187 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.8
188 bis 216 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.9
217 bis 245 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.a
246 bis 274 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.b
275 bis 303 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.c
304 bis 332 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.d
333 bis 361 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021
9-201.e
362 oder mehr Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE131.02Entfällt 2021

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE131
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern oder von Kindern und Jugendlichen795,90 € – 1.876,75 €

Von diesen Kodes verlangt3

9-200Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen
9-202Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern
9-203Hochaufwendige Pflege von Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen

Abkürzungen im Text1

KHGKrankenhausfinanzierungsgesetz

Änderungen1

2021Gestrichen
ersatzlos
2010Bestand
Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020