ZE131.01 Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 43 bis 56 Aufwandspunkte

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
7 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE131.01 · 795,90 € × 1795,90 €
Zusatzentgelt795,90 €

Auslösende OPS-Kodes7

  • 9-201.01Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 43 bis 56 Aufwandspunkte
  • 9-201.02Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 57 bis 71 Aufwandspunkte
  • 9-201.1Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen: 72 bis 100 Aufwandspunkte
  • 9-202.00Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern: 37 bis 71 Aufwandspunkte: 37 bis 42 Aufwandspunkte
  • 9-202.01Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern: 37 bis 71 Aufwandspunkte: 43 bis 56 Aufwandspunkte
  • 9-202.02Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern: 37 bis 71 Aufwandspunkte: 57 bis 71 Aufwandspunkte
  • 9-202.1Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern: 72 bis 100 Aufwandspunkte