9-200 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen

9-20·Hochaufwendige Pflege von Patienten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 22.06.2022 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung7

Exklusive:
Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen (PKMS-J) 9-201
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern (PKMS-K) 9-202
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 19. Lebensjahres anzugeben
Mindestmerkmale: Ein Kode aus diesem Bereich ist anzugeben, wenn in einem oder mehreren Leistungsbereichen die Bedingungen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Erwachsene [PKMS-E] erfüllt sind. Die sich daraus ergebenden Aufwandspunkte werden täglich addiert. Die Gesamtanzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte aus dem PKMS-E über die Verweildauer des Patienten. Aufwandspunkte, die am Aufnahme- und/oder Entlassungstag entstehen, werden mit berücksichtigt
Mindestmerkmale: Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung oder unter deren Verantwortung erbracht
▸ noch 1 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Die zu verwendenden Parameter des PKMS-E und weitere Nutzungshinweise sind im Anhang zum OPS zu finden

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 22.06.2022: materielle Präklusionsregelung in § 7 Abs 2 S 2 bis 4 – Erfordernis der hinreichend konkreten Unterlagenanforderung durch den MDK – Übermitt …22.06.2022

Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsprüfung - PrüfvV 2014 - Anwendbarkeit auf sachlich-rechnerische Prüfungen in 2016 - materielle Präklusionsregelung in § 7 Abs 2 S 2 bis 4 - Erfordernis der hinreichend konkreten Unterlagenanforderung durch den MDK - Übermittlungsrisiko und objektive Beweislast der Krankenkasse

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes12

9-200.0
43 bis 71 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.01Wird 9-200.01, 9-200.022017⚖ 1
9-200.1
72 bis 100 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.01⚖ 1
9-200.5
101 bis 129 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.01⚖ 2
9-200.6
130 bis 158 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 2
9-200.7
159 bis 187 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 1
9-200.8
188 bis 216 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 1
9-200.9
217 bis 245 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 1
9-200.a
246 bis 274 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 1
9-200.b
275 bis 303 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 1
9-200.c
304 bis 332 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 1
9-200.d
333 bis 361 Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 1
9-200.e
362 und mehr Aufwandspunktenur § 17bZE: ZE130.02⚖ 1

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE130
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen1.058,02 € – 2.342,24 €

Von diesen Kodes verlangt2

9-201Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen
9-202Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern

Abkürzungen im Text1

KHGKrankenhausfinanzierungsgesetz

Änderungen1

2021Gestrichen
ersatzlos
2010Bestand
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016