9-200.9 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 217 bis 245 Aufwandspunkte

9-20·Hochaufwendige Pflege von Patienten

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
ZE: ZE130.02Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 22.06.2022 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 22.06.2022: materielle Präklusionsregelung in § 7 Abs 2 S 2 bis 4 – Erfordernis der hinreichend konkreten Unterlagenanforderung durch den MDK – Übermitt …22.06.2022
gilt über 9-200

Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsprüfung - PrüfvV 2014 - Anwendbarkeit auf sachlich-rechnerische Prüfungen in 2016 - materielle Präklusionsregelung in § 7 Abs 2 S 2 bis 4 - Erfordernis der hinreichend konkreten Unterlagenanforderung durch den MDK - Übermittlungsrisiko und objektive Beweislast der Krankenkasse

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Zusatzentgelte1

ZE130.02
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 130 bis 158 Aufwandspunkte2.342,24 €

Alphabetisches Verzeichnis1

Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen 217 bis 245 AufwandspunkteEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2021Gestrichen
ersatzlos
2012Neu
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen: 217 bis 245 Aufwandspunkte
übergeleitet aus 9-200.4

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016