DRGSystemDeutschland

8-990Anwendung eines Navigationssystems

8-99·Zusatzinformationen zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 658 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,011 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 67 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1100,014 %
1 bis unter 5 Jahre141130,20 %
5 bis unter 10 Jahre4625210,64 %
10 bis unter 15 Jahre7035350,98 %
15 bis unter 18 Jahre7136350,99 %
18 bis unter 20 Jahre14770,20 %
20 bis unter 25 Jahre6126350,85 %
25 bis unter 30 Jahre6131300,85 %
30 bis unter 35 Jahre8843451,2 %
35 bis unter 40 Jahre12967621,8 %
40 bis unter 45 Jahre17498762,4 %
45 bis unter 50 Jahre224125993,1 %
50 bis unter 55 Jahre3932431505,5 %
55 bis unter 60 Jahre71549322210 %
60 bis unter 65 Jahre1.01472029414 %
65 bis unter 70 Jahre1.08570038515 %
70 bis unter 75 Jahre1.20070349717 %
75 bis unter 80 Jahre92348344013 %
80 bis unter 85 Jahre6693373329,4 %
85 bis unter 90 Jahre17887912,5 %
90 bis unter 95 Jahre14680,20 %
ab 95 Jahren3120,042 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Anwendung von Remote Navigation (Zusatzkode)
Eine Schlüsselnummer1:8-990

Änderungen

2010Bestand
Anwendung eines Navigationssystems

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.