8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage5 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 weitere Quelle · zuletzt 17.07.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung16

Exklusive:
Palliativmedizinische Komplexbehandlung8-982 ff.
Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst8-98h ff.
Hinweis:
Strukturmerkmale: Vorhandensein einer eigenständigen Palliativeinheit (mindestens 5 Betten) mit einem multiprofessionellen, auf die besonders aufwendige und komplexe Palliativbehandlung spezialisierten Team
Strukturmerkmale: Fachliche Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und mindestens 6-monatiger Erfahrung in der Behandlung von Palliativpatienten auf einer Palliativstation oder in einer anderen Einrichtung der spezialisierten Palliativversorgung. Die 24-stündige fachliche Behandlungsleitung kann durch Rufbereitschaft gewährleistet werden
Strukturmerkmale: Werktags eine mindestens 7-stündige ärztliche Anwesenheit auf der Palliativeinheit
Strukturmerkmale: Pflegerische Leitung mit Nachweis einer anerkannten curricularen palliativpflegerischen Zusatzqualifikation von mindestens 160 Stunden und mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in einer Einrichtung der spezialisierten Palliativversorgung
▸ noch 10 Angaben
Hinweis:
Strukturmerkmale: Vorhandensein von spezialisierten apparativen palliativmedizinischen Behandlungsverfahren mit der Möglichkeit der kontinuierlichen Überwachung, z.B. Schmerzpumpen und weitere kontinuierliche parenterale Therapien zur Symptomkontrolle
Mindestmerkmale: Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der Behandlung
Mindestmerkmale: Tägliche multiprofessionelle Fallbesprechung mit Anwesenheitsdokumentation
Mindestmerkmale: Erstellung und Dokumentation eines individuellen Behandlungsplans bei Aufnahme
Mindestmerkmale: Patientenindividuelle Verlaufsdokumentation palliativmedizinischer Behandlungsziele und Behandlungsergebnisse
Mindestmerkmale: Ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer Angehörigen
Mindestmerkmale: Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds der Pflege des Behandlungsteams sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen pro vollständiger Woche
Mindestmerkmale: Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Psychologie, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie), Entspannungstherapie und Durchführung von Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengesprächen mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und vollständige Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.). Bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen des Behandlungsteams werden die jeweiligen Mitarbeiterminuten aufsummiert
Mindestmerkmale: Ggf. Vermittlung zu qualifizierten und kontinuierlichen Unterstützungsangeboten für Angehörige (auch über den Tod des Patienten hinaus)
Mindestmerkmale: Vermittlung und Überleitung zu nachfolgenden Betreuungsformen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung unter besonderer Berücksichtigung von Notfallvorausplanung, strukturierter Anleitung von Angehörigen, sozialrechtlicher Beratung und Zuweisung, sofern erforderlich

Regeln außerhalb des Katalogs7

gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 · auch für Rechnungen, die am 25.11.2020 in MD-Prüfung waren

Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z. B. bei den OPS-Komplexkodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?

BfArM-FAQKombination von spezialisierter palliativmedizinischer Komplexbehandlung und palliativmedizinischer Komplexbehandlung04.06.2014
seit Jahrgang 2012

Müssen für Patienten, die während eines Krankenhausaufenthaltes sowohl eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) als auch eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhalten, beide Kodes angegeben werden?

Antwort anzeigen

seit OPS 2012

Ja, es müssen beide Kodes angegeben werden. Dabei muss aber Folgendes beachtet werden:

Nur in den Fällen, wenn ein Patient an weniger als 7 Behandlungstagen eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) erhält und zusätzlich (unabhängig von der Anzahl der Behandlungstage) eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhält, werden die Tage addiert und für die Gesamtzahl ein Kode aus 8-982 verschlüsselt. Zusätzlich muss der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben werden.

Beispiele:

  • Ein Patient wird in die Klinik aufgenommen und erhält zunächst für 10 Tage eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung". Dann wird er innerhalb der Klinik verlegt und erhält für weitere 6 Tage eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung". Für die Kodierung werden die Tage addiert und der Kode für 16 Behandlungstage bei der "Palliativmedizinischen Komplexbehandlung" ausgewählt (8-982.2). Zusätzlich wird der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben.
  • Ein Patient wird in die Klinik aufgenommen und erhält zunächst für 5 Tage eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung". Dann wird er innerhalb der Klinik verlegt und erhält für weitere 4 Tage eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung". Für die Kodierung werden die Tage addiert und der Kode für 9 Behandlungstage bei der "Palliativmedizinischen Komplexbehandlung" ausgewählt (8-982.1). Zusätzlich wird der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben.
BfArM-FAQRolle des fallbezogenen Koordinators17.07.2012
seit Jahrgang 2012

Wer kann die Rolle des "fallbezogenen Koordinators" zur Begleitung des Patienten für den Kode 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung übernehmen?

OPS 2012 - 2019

Ein verantwortliches Teammitglied ist für die "Gesamtbelange" des Patienten zu benennen, fungiert als Ansprechpartner für Patient und Angehörige in der Planung der weiterführenden Versorgungsangebote und koordiniert ggf. die Überleitung in weiterbetreuende Einrichtungen. Prinzipiell ist diese Funktion von jedem Teammitglied fallbezogen wahrnehmbar. Die Dokumentation erfolgt im Einzelfall z.B. durch Benennung in der Patientenakte bzw. strukturell durch Benennung eines Case-Managers.

BfArM-FAQBeginn einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung17.02.2012
seit Jahrgang 2012

Wann beginnt eine palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-982) oder eine spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-98e)?

seit OPS 2012

Die palliativmedizinische Komplexbehandlung und die spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung beginnen, wenn das palliativmedizinischen Basisassessment nach OPS 1-774 durchgeführt oder begonnen und der individuelle palliativmedizinische Behandlungsplan erstellt worden sind.

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

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▸ noch 2 Regeln

Ein 50-jähriger Patient mit zerebral und ossär metastasiertem Bronchialkarzinom wird mit einer Lähmung des linken Arms und starken Rückenschmerzen stationär aufgenommen.

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)17.07.2026

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 8-98e im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

8-98e.0
Bis zu 6 Behandlungstage⚖ 7
8-98e.1
Mindestens 7 bis höchstens 13 BehandlungstageZE: ZE145.01⚖ 7
8-98e.2
Mindestens 14 bis höchstens 20 BehandlungstageZE: ZE145.02⚖ 7
8-98e.3
Mindestens 21 BehandlungstageZE: ZE145.03⚖ 7

Prozedurenhäufigkeit

Rang 204 von 1.579 auf derselben Katalogebene · 0,093 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 74 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr286220,048 %
1 bis unter 5 Jahre6039210,10 %
5 bis unter 10 Jahre6539260,11 %
10 bis unter 15 Jahre7636400,13 %
15 bis unter 18 Jahre2716110,046 %
18 bis unter 20 Jahre191450,032 %
20 bis unter 25 Jahre8750370,15 %
25 bis unter 30 Jahre9231610,16 %
30 bis unter 35 Jahre2751221530,47 %
35 bis unter 40 Jahre4541902640,77 %
40 bis unter 45 Jahre8303454851,4 %
45 bis unter 50 Jahre1.1694557142,0 %
50 bis unter 55 Jahre2.2231.0061.2173,8 %
55 bis unter 60 Jahre4.1071.9682.1397,0 %
60 bis unter 65 Jahre6.3163.2233.09311 %
65 bis unter 70 Jahre7.4894.0103.47913 %
70 bis unter 75 Jahre8.2674.3273.94014 %
75 bis unter 80 Jahre7.5933.9373.65613 %
80 bis unter 85 Jahre9.0674.5914.47615 %
85 bis unter 90 Jahre7.2073.3383.86912 %
90 bis unter 95 Jahre2.5709551.6154,4 %
ab 95 Jahren7192254941,2 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE145
Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung1.367,99 € – 2.176,86 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 8-98e.1, 8-98e.2, 8-98e.3
  • 3 Unterpositionen, gestaffelt nach Menge bzw. Dosis — der Betrag oben ist ihre Spanne.

Von diesen Kodes verlangt4

1-773Multidimensionales palliativmedizinisches Screening und Minimalassessment
1-774Standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment (PBA)
8-982Palliativmedizinische Komplexbehandlung
8-98hSpezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst

Abkürzungen im Text1

PBAPalliativmedizinisches Basisassessment

Änderungen1

2012Neu
Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2024 · Stand 20.10.2023 · © BfArM 1994-2024