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8-986.1Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-986.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-986 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 13 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre5316376,2 %
5 bis unter 10 Jahre148569217 %
10 bis unter 15 Jahre3459525040 %
15 bis unter 18 Jahre2527817429 %
18 bis unter 20 Jahre373344,3 %
20 bis unter 25 Jahre14591,6 %
25 bis unter 30 Jahre2020,23 %
30 bis unter 35 Jahre3030,35 %
35 bis unter 40 Jahre2020,23 %
40 bis unter 45 Jahre2020,23 %
45 bis unter 50 Jahre000–
50 bis unter 55 Jahre000–
55 bis unter 60 Jahre3120,35 %
60 bis unter 65 Jahre000–
65 bis unter 70 Jahre000–
70 bis unter 75 Jahre000–
75 bis unter 80 Jahre000–
80 bis unter 85 Jahre000–
85 bis unter 90 Jahre000–
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung über mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
Eine Schlüsselnummer1:8-986.1

Änderungen

2010Bestand
Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.