8-985 Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · 1 weitere Quelle · zuletzt 17.07.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung6

Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
Strukturmerkmale: Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervidiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie)
Mindestmerkmale: Somatische Entgiftung, differenzierte somatische und psychiatrische Befunderhebung mit Behandlung der Folge- und Begleiterkrankungen, Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, soziale Stabilisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung und Einleitung suchtspezifischer Anschlussbehandlungen
Mindestmerkmale: Standardisiertes suchtmedizinisches und soziales Assessment
Mindestmerkmale: Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in Kombination von Gruppen- und Einzelarbeit mit mindestens drei Stunden pro Tag: Psychoedukative Informationsgruppen, medizinische Informationsgruppen, Ergotherapie, Krankengymnastik/Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren, Angehörigeninformation und -beratung, externe Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen von Einrichtungen des Suchthilfesystems
Mindestmerkmale: Eingliederung des Patienten in das bestehende regionale ambulante und stationäre Suchthilfesystem

Regeln außerhalb des Katalogs3

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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BfArM-FAQ'Suchtmedizinische Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege beim Qualifizierten Entzug01.01.2006
seit Jahrgang 2006

Was versteht man unter der in den Mindestmerkmalen zum Kode 8-985 Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug] geforderten 'suchtmedizinischen Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege?

seit OPS 2006

In Absprache mit den Vertretern der Fachgesellschaften ist unter der geforderten suchtmedizinischen Zusatzqualifikation für die Krankenpflege die zertifizierte Fortbildung in motivierender Gesprächsführung zu verstehen.

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)17.07.2026

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

8-985.0
Bis zu 6 Behandlungstagenur § 17b⚖ 3
8-985.1
Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstagenur § 17b⚖ 3
8-985.2
Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstagenur § 17b⚖ 3
8-985.3
Mindestens 21 Behandlungstagenur § 17b⚖ 3

Prozedurenhäufigkeit

Rang 596 von 1.578 auf derselben Katalogebene · 0,014 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 46 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre7044260,78 %
18 bis unter 20 Jahre157108491,7 %
20 bis unter 25 Jahre4203191014,7 %
25 bis unter 30 Jahre507412955,6 %
30 bis unter 35 Jahre6955381577,7 %
35 bis unter 40 Jahre1.06883223612 %
40 bis unter 45 Jahre1.3691.04332615 %
45 bis unter 50 Jahre1.08281227012 %
50 bis unter 55 Jahre1.05178926212 %
55 bis unter 60 Jahre1.17681735913 %
60 bis unter 65 Jahre8536022519,5 %
65 bis unter 70 Jahre3602371234,0 %
70 bis unter 75 Jahre14888601,6 %
75 bis unter 80 Jahre4726210,52 %
80 bis unter 85 Jahre144100,16 %
85 bis unter 90 Jahre1010,011 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren1100,011 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V1

Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervidiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psy-chologische Psychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizini-sche Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie)
  • Ärzte:
  • Psychologische Psychotherapeuten oder Suchttherapeuten:
  • Sozialpädagogen:
  • Physiotherapeuten:
  • Ergotherapeuten:
  • Krankenpfleger/-schwestern mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation:
  • Vorhandensein eines multidisziplinär zusammengesetzten, systematisch supervidierten Behandlungsteams
  • Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung:

Abkürzungen im Text1

KHGKrankenhausfinanzierungsgesetz

Änderungen

2010Bestand
Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2025 · Stand 18.10.2024 · © BfArM 1994-2025