8-980.30 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1105 bis 1656 Aufwandspunkte: 1105 bis 1380 Aufwandspunkte

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
≥14Altersbeschränkung: ab 14 Jahre — Intensivmedizinische Komplexbehandlung; bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet.
⚖ Regellage9 verbindliche Regeln · 3 SEG-4-Empfehlungen · 1 offene Streitfrage · zuletzt 29.07.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs12

SchlichtungKlärung Kodierung und Abrechnung des OPS-8-98f.29.07.2026
gilt für Aufnahmen ab 01.09.2026 · auch für Rechnungen, die am 29.07.2026 in MD-Prüfung warengilt über 8-980

Fehlt in den ersten 13 Intensivtagen an einem Tag die dokumentierte Visite eines Facharztes mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, ist 8-98f nicht kodierbar. Danach ist höchstens ein nicht dokumentierter Tag je angefangene 28 Tage zulässig, nie zwei aufeinanderfolgende; solche Tage bringen keine Aufwandspunkte.

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gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 · auch für Rechnungen, die am 25.11.2020 in MD-Prüfung warengilt über 8-980

Elektive stationäre Aufnahme zur geplanten Leistenhernien-Operation rechts. Intraoperativ Auftreten eines reanimationspflichtigen Herz-/Kreislaufversagens im Rahmen eines Myokardinfarktes (STEMI).

gilt für Aufnahmen ab 01.10.2020 · auch für Rechnungen, die am 19.08.2020 in MD-Prüfung warengilt über 8-980

Für die Berechnung der Aufwandspunkte im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (8-980) werden für die „Neoplasie mit Metastase“ täglich Punkte berücksichtigt. Gilt dies auch, wenn im Einzelfall Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind?

BfArM-FAQMetastasierende Neoplasie bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung18.12.2013
seit Jahrgang 2005gilt über 8-980

Wie ist der Begriff "Metastasierende Neoplasie", der zur Berechnung der Aufwandspunkte für die Kodes 8-980 und 8-98f verwendet wird, zu verstehen?

OPS 2005 - 2014

Mit dem Begriff "Metastasierende Neoplasie" ist bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die beiden Kodes 8-980 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98f (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) eine Neubildung gemeint, die bereits Metastasen gebildet hat.

BfArM-FAQOPS-FAQ 8031: Kombination 8-980 / 8-98f19.12.2012
gilt über 8-980

Wird ein Patient auf einer Intensivstation mit 8-98f-Merkmalen und auf einer, die nur 8-980 erfüllt, behandelt, werden 8-980 für die Aufwandspunkte des gesamten Aufenthalts und 8-98f nur für die Punkte auf der 8-98f-Station angegeben.

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seit OPS 2013

Beispiel:

Ein Patient wird 5 Tage auf einer Intensivstation, die die Kriterien des Kodes 8-98f erfüllt, intensivmedizinisch behandelt. Die Behandlung ergibt 800 Punkte. Danach wird der Patient auf eine Intensivstation, die nur die Kriterien des Kodes 8-980 erfüllt, verlegt und dort 7 Tage intensivmedizinisch weiterbehandelt. Diese Behandlung ergibt 600 Punkte. Wie wird kodiert?

Es müssen für diese Patienten ein Kode aus dem Bereich 8-980 für den Gesamtaufenthalt (Gesamtpunkte) auf beiden Intensivstationen und ein Kode für den Aufenthalt auf der Intensivstation (nur die Punkte auf dieser Intensivstation), die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, angegeben werden. Für das Beispiel müssten die Kodes 8-980.31 (1400 Punkte) und 8-98f.20 (800 Punkte) angegeben werden.

Wenn ein Patient nur auf einer Intensivstation behandelt wird, die die Kriterien des bisherigen OPS-Kodes 8-980 erfüllt, ist nur ein Kode aus dem Bereich 8-980 anzugeben.

Wenn ein Patient nur auf einer Intensivstation behandelt wird, die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, ist nur ein Kode aus dem Bereich 8-98f anzugeben.

▸ noch 7 Regeln
BfArM-FAQStändige ärztliche Anwesenheit01.01.2011
seit Jahrgang 2011gilt über 8-980

Wie ist der Hinweistext 'ständige ärztliche Anwesenheit' bei den Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) (seit OPS 2013) zu verstehen?

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BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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BfArM-FAQBerechnung und Dokumentation von SAPS, TISS01.01.2005
seit Jahrgang 2005gilt über 8-980

Wie berechnet und dokumentiert man die Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS)?

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seit OPS 2005

Die Anzahl der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung errechnet sich aus der Summe der täglichen SAPS II (ohne Glasgow-Coma-Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) und der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation.

Der tägliche SAPS II (Simplified Acute Physiology Score) errechnet sich nach den Tabellen im Dokument "Berechnung der Aufwandspunkte". Erfasst werden die jeweils schlechtesten Werte innerhalb der vergangenen 24 Stunden.

Berechnung Aufwandspunkte und Dokumentationsvorgaben seit 2026

Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig seit OPS 2026 (PDF)

Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig seit OPS 2026 (PDF)

Berechnung Aufwandspunkte und Dokumentationsvorgaben 2023-2025

Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2023-2025 (PDF)

Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2023-2025 (PDF)

Berechnung Aufwandspunkte und Dokumentationsvorgaben 2005-2022

Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2005-2022 (PDF)

Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2005-2022 (PDF)

gilt über 8-980FoKA: Konsens

Bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die OPS-Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) wird als Leistung ein „Flüssigkeitsersatz in hohen Mengen (> 5 l/24 Std.)“ erfasst.

gilt über 8-980FoKA: Konsens

Ein intensivmedizinisch versorgter Patient wird über mehrere Tage maschinell beatmet. Im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (OPS 8-980 bzw. 8-98f) wird täglich der SAPS II und der Core-10-TISS Score ermittelt.

gilt über 8-980FoKA: Dissens

Bei der Dokumentation zur Erfassung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung bei Erwachsenen können u. a. beim Core-10-TISS-Score täglich 5 Aufwandspunkte für die „Apparative Beatmung“ berechnet werden.

MD BundLOPS-Richtlinie 2026, Version 3: Bescheinigung für 8-98f je Station, zwei Jahre gültig29.07.2026
gilt über 8-980

In Kraft seit 01.08.2026. Die Richtlinie nach § 283 Abs. 2 SGB V regelt die Strukturprüfung: für 8-98f wird die Bescheinigung je Intensivstation ausgestellt und gilt zwei Jahre; Anlage 6 nennt die je Merkmal vorzulegenden Unterlagen. Version 3 streicht das PpUG-Kriterium bei den Leistungsgruppen.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 8-980.30 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Die Anzahl der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung errechnet sich aus der Summe der täglichen SAPS II (ohne Glasgow-Coma-Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) und der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation. Der tägliche SAPS II (Simplified Acute Physiology Score) errechnet sich nach folgenden Tabellen. Erfasst werden die jeweils schlechtesten Werte innerhalb der vergangenen 24 Stunden.

Aus dem TISS-28 werden lediglich die 10 aufwendigsten Merkmale täglich erfasst:

Punkte
Variablen01234567910111213
Herzfrequenz [1/min]70- 11940-69120- 159≥160<40
Systolischer Blutdruck [mmHg]100- 199≥20070-99<70
Körpertemperatur [°C]<39≥39
PaO2/FiO2* [mmHg]≥200100- <200<100
Ausfuhr Urin [l/d]≥1,00,5- <1,0<0,5
Harnstoff im Serum [g/l]<0,60,6- <1,8≥1,8
Leukozyten [103/mm3]1,0- <20≥20<1,0
Kalium im Serum [mmol/l]3,0- <5,0≥5,0 <3,0
Natrium im Serum [mmol/l]125- <145≥145<125
Bicarbonat im Serum [mmol/l]≥2015-<20<15
Bilirubin im Serum [μmol/l]<68,468,4- <102,6≥102,6
* Erhebung nur im Falle der maschinellen Beatmung
Punkte
Variablen06891017
Chronische LeidenNeoplasie mit MetastaseHämatologische NeoplasieAIDS*
Aufnahmestatus**Geplant chirurgischMedizinischNicht geplant chirurgisch
* Wertung bei positivem HIV-Test und entsprechenden klinischen Komplikationen ** Aufnahmestatus: geplant chirurgisch: Operationstermin mindestens 24 Stunden vorher geplant nicht geplant chirurgisch: Operationstermin erst in den letzten 24 Stunden geplant medizinisch: mindestens eine Woche lang nicht operiert Achtung! Bei den chronischen Leiden darf nur das mit der höchsten Punktzahl berechnet werden.
Punkte
Variablen0712151618
Alter des Patienten<4040-5960-6970-7475-79≥80
Leistung:Punkte pro Tag:
Apparative Beatmung5
Infusion multipler Katecholamine (>1)4
Flüssigkeitsersatz in hohen Mengen (>5 l/24 Std.)4
Peripherer arterieller Katheter5
Linksvorhof-Katheter / Pulmonalis-Katheter8
Hämofiltration / Dialyse3
Intrakranielle Druckmessung4
Behandlung einer metabolischen Azidose / Alkalose4
Spezielle Interventionen auf der ITS (z.B. Tracheotomie, Kardioversion)5
Aktionen außerhalb der Station (Diagnostik / Operation)5

Alphabetisches Verzeichnis1

Intensivmedizinische Komplexbehandlung mit 1105 bis 1380 AufwandspunktenEine Schlüsselnummer

Änderungen1

2013Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in 8-98f.30
2010Bestand
Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1.105 bis 1.656 Aufwandspunkte: 1.105 bis 1.380 Aufwandspunkte

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016