8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung
Fehlt in den ersten 13 Intensivtagen an einem Tag die dokumentierte Visite eines Facharztes mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, ist 8-98f nicht kodierbar. Danach ist höchstens ein nicht dokumentierter Tag je angefangene 28 Tage zulässig, nie zwei aufeinanderfolgende; solche Tage bringen keine Aufwandspunkte.
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Elektive stationäre Aufnahme zur geplanten Leistenhernien-Operation rechts. Intraoperativ Auftreten eines reanimationspflichtigen Herz-/Kreislaufversagens im Rahmen eines Myokardinfarktes (STEMI).
Für die Berechnung der Aufwandspunkte im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (8-980) werden für die „Neoplasie mit Metastase“ täglich Punkte berücksichtigt. Gilt dies auch, wenn im Einzelfall Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind?
Wie ist der Begriff "Metastasierende Neoplasie", der zur Berechnung der Aufwandspunkte für die Kodes 8-980 und 8-98f verwendet wird, zu verstehen?
Mit dem Begriff "Metastasierende Neoplasie" ist bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die beiden Kodes 8-980 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98f (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) eine Neubildung gemeint, die bereits Metastasen gebildet hat.
Wird ein Patient auf einer Intensivstation mit 8-98f-Merkmalen und auf einer, die nur 8-980 erfüllt, behandelt, werden 8-980 für die Aufwandspunkte des gesamten Aufenthalts und 8-98f nur für die Punkte auf der 8-98f-Station angegeben.
Beispiel:
Ein Patient wird 5 Tage auf einer Intensivstation, die die Kriterien des Kodes 8-98f erfüllt, intensivmedizinisch behandelt. Die Behandlung ergibt 800 Punkte. Danach wird der Patient auf eine Intensivstation, die nur die Kriterien des Kodes 8-980 erfüllt, verlegt und dort 7 Tage intensivmedizinisch weiterbehandelt. Diese Behandlung ergibt 600 Punkte. Wie wird kodiert?
Es müssen für diese Patienten ein Kode aus dem Bereich 8-980 für den Gesamtaufenthalt (Gesamtpunkte) auf beiden Intensivstationen und ein Kode für den Aufenthalt auf der Intensivstation (nur die Punkte auf dieser Intensivstation), die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, angegeben werden. Für das Beispiel müssten die Kodes 8-980.31 (1400 Punkte) und 8-98f.20 (800 Punkte) angegeben werden.
Wenn ein Patient nur auf einer Intensivstation behandelt wird, die die Kriterien des bisherigen OPS-Kodes 8-980 erfüllt, ist nur ein Kode aus dem Bereich 8-980 anzugeben.
Wenn ein Patient nur auf einer Intensivstation behandelt wird, die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, ist nur ein Kode aus dem Bereich 8-98f anzugeben.
Wie ist der Hinweistext 'ständige ärztliche Anwesenheit' bei den Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) (seit OPS 2013) zu verstehen?
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Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
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Wie berechnet und dokumentiert man die Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS)?
Die Anzahl der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung errechnet sich aus der Summe der täglichen SAPS II (ohne Glasgow-Coma-Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) und der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation.
Der tägliche SAPS II (Simplified Acute Physiology Score) errechnet sich nach den Tabellen im Dokument "Berechnung der Aufwandspunkte". Erfasst werden die jeweils schlechtesten Werte innerhalb der vergangenen 24 Stunden.
Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig seit OPS 2026 (PDF)
Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig seit OPS 2026 (PDF)
Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2023-2025 (PDF)
Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2023-2025 (PDF)
Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2005-2022 (PDF)
Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2005-2022 (PDF)
Bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die OPS-Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) wird als Leistung ein „Flüssigkeitsersatz in hohen Mengen (> 5 l/24 Std.)“ erfasst.
Ein intensivmedizinisch versorgter Patient wird über mehrere Tage maschinell beatmet. Im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (OPS 8-980 bzw. 8-98f) wird täglich der SAPS II und der Core-10-TISS Score ermittelt.
Bei der Dokumentation zur Erfassung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung bei Erwachsenen können u. a. beim Core-10-TISS-Score täglich 5 Aufwandspunkte für die „Apparative Beatmung“ berechnet werden.
In Kraft seit 01.08.2026. Die Richtlinie nach § 283 Abs. 2 SGB V regelt die Strukturprüfung: für 8-98f wird die Bescheinigung je Intensivstation ausgestellt und gilt zwei Jahre; Anlage 6 nennt die je Merkmal vorzulegenden Unterlagen. Version 3 streicht das PpUG-Kriterium bei den Leistungsgruppen.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Die Anzahl der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung errechnet sich aus der Summe der täglichen SAPS II (ohne Glasgow-Coma-Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) und der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation. Der tägliche SAPS II (Simplified Acute Physiology Score) errechnet sich nach folgenden Tabellen. Erfasst werden die jeweils schlechtesten Werte innerhalb der vergangenen 24 Stunden.
Aus dem TISS-28 werden lediglich die 10 aufwendigsten Merkmale täglich erfasst:
| Punkte | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Variablen | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
| Herzfrequenz [1/min] | 70- 119 | 40-69 | 120- 159 | ≥160 | <40 | ||||||||
| Systolischer Blutdruck [mmHg] | 100- 199 | ≥200 | 70-99 | <70 | |||||||||
| Körpertemperatur [°C] | <39 | ≥39 | |||||||||||
| PaO2/FiO2* [mmHg] | ≥200 | 100- <200 | <100 | ||||||||||
| Ausfuhr Urin [l/d] | ≥1,0 | 0,5- <1,0 | <0,5 | ||||||||||
| Harnstoff im Serum [g/l] | <0,6 | 0,6- <1,8 | ≥1,8 | ||||||||||
| Leukozyten [103/mm3] | 1,0- <20 | ≥20 | <1,0 | ||||||||||
| Kalium im Serum [mmol/l] | 3,0- <5,0 | ≥5,0 <3,0 | |||||||||||
| Natrium im Serum [mmol/l] | 125- <145 | ≥145 | <125 | ||||||||||
| Bicarbonat im Serum [mmol/l] | ≥20 | 15-<20 | <15 | ||||||||||
| Bilirubin im Serum [μmol/l] | <68,4 | 68,4- <102,6 | ≥102,6 |
| Punkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Variablen | 0 | 6 | 8 | 9 | 10 | 17 |
| Chronische Leiden | Neoplasie mit Metastase | Hämatologische Neoplasie | AIDS* | |||
| Aufnahmestatus** | Geplant chirurgisch | Medizinisch | Nicht geplant chirurgisch |
| Punkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Variablen | 0 | 7 | 12 | 15 | 16 | 18 |
| Alter des Patienten | <40 | 40-59 | 60-69 | 70-74 | 75-79 | ≥80 |
| Leistung: | Punkte pro Tag: |
|---|---|
| Apparative Beatmung | 5 |
| Infusion multipler Katecholamine (>1) | 4 |
| Flüssigkeitsersatz in hohen Mengen (>5 l/24 Std.) | 4 |
| Peripherer arterieller Katheter | 5 |
| Linksvorhof-Katheter / Pulmonalis-Katheter | 8 |
| Hämofiltration / Dialyse | 3 |
| Intrakranielle Druckmessung | 4 |
| Behandlung einer metabolischen Azidose / Alkalose | 4 |
| Spezielle Interventionen auf der ITS (z.B. Tracheotomie, Kardioversion) | 5 |
| Aktionen außerhalb der Station (Diagnostik / Operation) | 5 |
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016