8-978 Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende

8-97·Multimodale Komplexbehandlung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung5

Inklusive:
Maschinelle Beatmung und Intensivpflege
Hinweis:
Dieser Kode wird nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt und darf nur im Anschluss an die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei einem potenziellen Organspender entsprechend 1-202.01 und nicht erfolgter Organentnahme kodiert werden
Nicht erbracht werden darf diese Leistung, wenn der potenzielle Organspender zu Lebzeiten einer möglichen Organspende widersprochen hat oder medizinische Kontraindikationen für eine Organspende vorliegen
Die im Rahmen dieser Leistung ab dem Zeitpunkt der Einleitung der zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls1-202.01 führenden Diagnostik anfallende Dauer der maschinellen Beatmung darf bei der im Rahmen der Datenübermittlung nach § 301 SGB V / § 21 KHEntgG zu übermittelnden Beatmungsstundenzahl nicht berücksichtigt werden
Als Datum der Leistungserbringung ist dasselbe Datum wie bei der Leistung 1-202.01 anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-97

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1495 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 65, bei Frauen ab etwa 45 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre4138,3 %
20 bis unter 25 Jahre1012,1 %
25 bis unter 30 Jahre2024,2 %
30 bis unter 35 Jahre2114,2 %
35 bis unter 40 Jahre52310 %
40 bis unter 45 Jahre4138,3 %
45 bis unter 50 Jahre3216,3 %
50 bis unter 55 Jahre1012,1 %
55 bis unter 60 Jahre53210 %
60 bis unter 65 Jahre2114,2 %
65 bis unter 70 Jahre64213 %
70 bis unter 75 Jahre73415 %
75 bis unter 80 Jahre3216,3 %
80 bis unter 85 Jahre3216,3 %
85 bis unter 90 Jahre000–
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis1

Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale OrganspendeEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

KHEntgGKrankenhausentgeltgesetz

Änderungen

2010Bestand
Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023