8-975.3 Naturheilkundliche und anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung: Anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung

8-97·Multimodale Komplexbehandlung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZE: ZE2025-26Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung5

Hinweis:
Die Behandlung erfolgt unter Anwendung mehrerer spezifischer Therapieverfahren mit insgesamt mindestens 30 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) aus den Bereichen: Anwendungen und Bäder
Die Behandlung erfolgt unter Anwendung mehrerer spezifischer Therapieverfahren mit insgesamt mindestens 30 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) aus den Bereichen: Massagen, Einreibungen und Wickel
Die Behandlung erfolgt unter Anwendung mehrerer spezifischer Therapieverfahren mit insgesamt mindestens 30 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) aus den Bereichen: Bewegungstherapien (Heileurythmie und Krankengymnastik)
Die Behandlung erfolgt unter Anwendung mehrerer spezifischer Therapieverfahren mit insgesamt mindestens 30 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) aus den Bereichen: Künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie)
Die Behandlung erfolgt unter Anwendung mehrerer spezifischer Therapieverfahren mit insgesamt mindestens 30 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) aus den Bereichen: Supportive Therapie und Patientenschulung

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-97

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-975.3 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-975 mit allen Subkodes.

0,019 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr8645410,70 %
1 bis unter 5 Jahre239140,19 %
5 bis unter 10 Jahre3220120,26 %
10 bis unter 15 Jahre388300,31 %
15 bis unter 18 Jahre317240,25 %
18 bis unter 20 Jahre279180,22 %
20 bis unter 25 Jahre142371051,2 %
25 bis unter 30 Jahre183421411,5 %
30 bis unter 35 Jahre237661711,9 %
35 bis unter 40 Jahre316762402,6 %
40 bis unter 45 Jahre4771003773,9 %
45 bis unter 50 Jahre6621065565,4 %
50 bis unter 55 Jahre1.2281911.03710 %
55 bis unter 60 Jahre1.8283131.51515 %
60 bis unter 65 Jahre1.7453511.39414 %
65 bis unter 70 Jahre1.3392971.04211 %
70 bis unter 75 Jahre1.0692658048,7 %
75 bis unter 80 Jahre8562276297,0 %
80 bis unter 85 Jahre9072856227,4 %
85 bis unter 90 Jahre7092025075,8 %
90 bis unter 95 Jahre236721641,9 %
ab 95 Jahren7217550,59 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte1

ZE2025-26
Anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlungindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Alphabetisches Verzeichnis1

Anthroposophisch-medizinische KomplexbehandlungEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Naturheilkundliche und anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung: Anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2025 · Stand 18.10.2024 · © BfArM 1994-2025