DRGSystemDeutschland

8-972Komplexbehandlung bei schwerbehandelbarer Epilepsie

8-97·Multimodale Komplexbehandlung

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes3

8-972.0
Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
8-972.1
Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
8-972.2
Mindestens 21 Behandlungstage

Prozedurenhäufigkeit

Rang 649 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,012 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 30 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr16396672,2 %
1 bis unter 5 Jahre5232922317,1 %
5 bis unter 10 Jahre6793613189,2 %
10 bis unter 15 Jahre6152923238,3 %
15 bis unter 18 Jahre4162211955,6 %
18 bis unter 20 Jahre2551221333,4 %
20 bis unter 25 Jahre5602353257,6 %
25 bis unter 30 Jahre4762292476,4 %
30 bis unter 35 Jahre4762222546,4 %
35 bis unter 40 Jahre5232442797,1 %
40 bis unter 45 Jahre4261802465,7 %
45 bis unter 50 Jahre3361551814,5 %
50 bis unter 55 Jahre4121942185,6 %
55 bis unter 60 Jahre4392332065,9 %
60 bis unter 65 Jahre4082042045,5 %
65 bis unter 70 Jahre2651211443,6 %
70 bis unter 75 Jahre18690962,5 %
75 bis unter 80 Jahre11359541,5 %
80 bis unter 85 Jahre9838601,3 %
85 bis unter 90 Jahre4018220,54 %
90 bis unter 95 Jahre8440,11 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Komplexbehandlung bei schwerbehandelbarer Epilepsie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.