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8-923.0Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung: Invasiv

8-92·Neurologisches Monitoring

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-923.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-923 mit allen Subkodes.

0,014 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr7294283018,3 %
1 bis unter 5 Jahre204107972,3 %
5 bis unter 10 Jahre9150411,0 %
10 bis unter 15 Jahre7646300,87 %
15 bis unter 18 Jahre4028120,46 %
18 bis unter 20 Jahre201550,23 %
20 bis unter 25 Jahre4026140,46 %
25 bis unter 30 Jahre5731260,65 %
30 bis unter 35 Jahre9360331,1 %
35 bis unter 40 Jahre13183481,5 %
40 bis unter 45 Jahre186139472,1 %
45 bis unter 50 Jahre236172642,7 %
50 bis unter 55 Jahre4673521155,3 %
55 bis unter 60 Jahre7896031869,0 %
60 bis unter 65 Jahre1.22090231814 %
65 bis unter 70 Jahre1.35497537915 %
70 bis unter 75 Jahre1.42695547116 %
75 bis unter 80 Jahre89658631010 %
80 bis unter 85 Jahre5513472046,3 %
85 bis unter 90 Jahre15897611,8 %
90 bis unter 95 Jahre12840,14 %
ab 95 Jahren4130,046 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Invasives Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung
Eine Schlüsselnummer1:8-923.0

Änderungen1

2019Neu
Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung: Invasiv
übergeleitet aus 8-923

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.