8-91c.11 Teilstationäre Multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten

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Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-91

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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BSGBSG, Urteil vom 27.10.2020: "Multimodale Schmerztherapie" – Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psych …27.10.2020
gilt über 8-91c

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - "Multimodale Schmerztherapie" - Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Teilstationäre Multimodale Schmerztherapie als umfassende Behandlung mit 3 Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 MinutenEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010