8-90...8-91 Anästhesie und Schmerztherapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQAnästhesie01.01.2001
gilt über 8-90

Wie kann man eine Anästhesie kodieren?

seit OPS 2.0

Zu jeder Operation gehört eine Anästhesie. Diese wird nicht extra verschlüsselt. Die in Kapitel 8 aufgeführten Kodes sind nur anzuwenden, wenn ausnahmsweise bei einer Maßnahme, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt wird, eine Anästhesie erforderlich ist.

BfArM-FAQSedierung bei Punktion, Gastroskopien, Koloskopien01.01.2001
seit Jahrgang 2008gilt über 8-90

Wie wird die Sedierung bei Punktionen, Gastroskopien, Koloskopien etc. kodiert?

seit OPS 2008

Die (Analgo-)Sedierung kann mit dem Kode 8-903 kodiert werden. Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben.

Im Kode 8-90 'Anästhesie' wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Zusatzkode handelt. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden (z. B. bei Kindern). Eine Analgosedierung beim Erwachsenen ist nicht zu kodieren.

OPS-301 2.0 - OPS 2007

Die Sedierung kann nicht kodiert werden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes15

8-900
Intravenöse Anästhesienur § 17bExklusivum⚖ 3
8-901
Inhalationsanästhesienur § 17b⚖ 2
8-902
Balancierte Anästhesienur § 17b⚖ 2
8-903
(Analgo-)Sedierungnur § 17bHinweis⚖ 2
8-910
Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapienur § 17bInklusivum⚖ 1
8-911
Subarachnoidale Injektion und Infusion zur Schmerztherapienur § 17b⚖ 1
8-913
Injektion eines Medikamentes an extrakranielle Hirnnerven zur Schmerztherapienur § 17b⚖ 1
8-914
Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapienur § 17b⚖ 1
8-915
Injektion und Infusion eines Medikamentes an andere periphere Nerven zur Schmerztherapienur § 17b⚖ 1
8-916
Injektion eines Medikamentes an das sympathische Nervensystem zur Schmerztherapienur § 17b⚖ 1
8-917
Injektion eines Medikamentes in Gelenke der Wirbelsäule zur Schmerztherapienur § 17b⚖ 1
8-918
Multimodale Schmerztherapienur § 17b8 HinweiseExklusivum⚖ 3
8-919
Komplexe Akutschmerzbehandlungnur § 17b4 Hinweise⚖ 4
8-91b
Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlungnur § 17b5 Hinweise⚖ 1
8-91c
Teilstationäre Multimodale Schmerztherapienur § 17b15 Hinweise2 Exklusiva⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Anästhesie und Schmerztherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010