8-918 Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie

8-91·Schmerztherapie

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⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 weitere Quelle · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung12

Exklusive:
Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung8-91b
Hinweis:
Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität, der Arbeitsfähigkeit und/oder des regelmäßigen Schulbesuchs
Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Gravierende somatische Begleiterkrankung
▸ noch 6 Angaben
Hinweis:
Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
Mindestmerkmale: Interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin)
Mindestmerkmale: Anwendung von mindestens drei der folgenden aktiven Therapieverfahren: Psychotherapie, Physiotherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, sensomotorisches Training, Arbeitsplatz- oder Schulbesuchstraining, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie) oder sonstige übende Therapien. Die Therapieeinheiten umfassen durchschnittlich 30 Minuten. Bei Gruppentherapie ist die Gruppengröße auf maximal 8 Personen begrenzt
Mindestmerkmale: Überprüfung des Behandlungsverlaufs durch ein standardisiertes therapeutisches Assessment
Mindestmerkmale: Tägliche ärztliche Visite oder Teambesprechung
Mindestmerkmale: Wöchentliche interdisziplinäre Teambesprechung

Gilt für den ganzen Zweig1

8-91 Schmerztherapie
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs5

BfArM-FAQBehandlungsunterbrechung bei multimodaler Schmerztherapie01.01.2010
seit Jahrgang 2019

Wie ist beim Kode 8-918 'Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie' mit einer Behandlungsunterbrechung umzugehen?

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seit OPS 2019

Grundsätzlich ist die Vergabe des Kodes 8-918 davon abhängig, ob eine ausreichende Anzahl von Behandlungstagen vorliegt. Die Orientierung an Behandlungstagen zeigt sich an der Unterteilung des Kodes auf 5-Steller-Ebene, das Kriterium der Therapieintensität (6-Steller) ist nachrangig.

Erfolgt eine Therapieunterbrechung - z.B. aus therapeutischen Gründen - , führt dies nicht zur Unterbrechung der Behandlung an sich. Die Behandlungstage nach Beendigung der Unterbrechung werden weitergezählt, die Unterbrechungstage dagegen nicht berücksichtigt.

OPS 2010 bis OPS 2018

Wie ist beim Kode 8-918 'Multimodale Schmerztherapie' mit einer Behandlungsunterbrechung umzugehen?

Grundsätzlich ist die Vergabe des Kodes 8-918 davon abhängig, ob eine ausreichende Anzahl von Behandlungstagen vorliegt. Die Orientierung an Behandlungstagen zeigt sich an der Unterteilung des Kodes auf 5-Steller-Ebene, das Kriterium der Therapieintensität (6-Steller) ist nachrangig.

Erfolgt eine Therapieunterbrechung - z.B. aus therapeutischen Gründen - , führt dies nicht zur Unterbrechung der Behandlung an sich. Die Behandlungstage nach Beendigung der Unterbrechung werden weitergezählt, die Unterbrechungstage dagegen nicht berücksichtigt.

BfArM-FAQTägliche ärztliche Visite oder Teambesprechung bei multimodaler Schmerztherapie01.01.2010
seit Jahrgang 2019

Wie ist mit der im Kode 8-918 'Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie' geforderten täglichen ärztliche Visite oder Teambesprechung zu verfahren?

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seit OPS 2019

Die Vergabe des Kodes 8-918 ist grundsätzlich nicht von der Aufenthaltsdauer abhängig, sondern davon, dass eine ausreichende Zahl von Behandlungstagen erreicht wurde. Bei Nicht-Erfüllung der spezifischen Bedingungen des Kodes (z.B. keine Durchführung der täglichen ärztlichen Visite und auch keine Durchführung der Teambesprechung an diesem Tag) zählt der betroffene Tag nicht als Behandlungstag.

OPS 2010 bis 2018

Wie ist mit der im Kode 8-918 'Multimodale Schmerztherapie' geforderten täglichen ärztliche Visite oder Teambesprechung zu verfahren?

Die Vergabe des Kodes 8-918 ist grundsätzlich nicht von der Aufenthaltsdauer abhängig, sondern davon, dass eine ausreichende Zahl von Behandlungstagen erreicht wurde. Bei Nicht-Erfüllung der spezifischen Bedingungen des Kodes (z.B. keine Durchführung der täglichen ärztlichen Visite und auch keine Durchführung der Teambesprechung an diesem Tag) zählt der betroffene Tag nicht als Behandlungstag.

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-91

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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Eine Eingangsbedingung des OPS 8-918.- Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie ist die interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin). Der OPS 8-918.- unterscheidet in der 5. und 6.

BSGBSG, Urteil vom 27.10.2020: "Multimodale Schmerztherapie" – Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psych …27.10.2020

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - "Multimodale Schmerztherapie" - Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten

Volltext anzeigen (~13 Seiten)

Wird geladen …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes3

8-918.0
Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage⚖ 5
8-918.1
Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage⚖ 5
8-918.2
Mindestens 21 Behandlungstage⚖ 5

Prozedurenhäufigkeit

Rang 210 von 1.571 auf derselben Katalogebene · 0,093 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 60 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre10460,018 %
10 bis unter 15 Jahre233701630,41 %
15 bis unter 18 Jahre307642430,55 %
18 bis unter 20 Jahre159401190,28 %
20 bis unter 25 Jahre5301343960,94 %
25 bis unter 30 Jahre7462345121,3 %
30 bis unter 35 Jahre1.0824046781,9 %
35 bis unter 40 Jahre1.6155791.0362,9 %
40 bis unter 45 Jahre2.5108261.6844,5 %
45 bis unter 50 Jahre3.7441.0442.7006,7 %
50 bis unter 55 Jahre7.3022.0555.24713 %
55 bis unter 60 Jahre9.6243.0036.62117 %
60 bis unter 65 Jahre8.1772.6895.48815 %
65 bis unter 70 Jahre5.0651.5393.5269,0 %
70 bis unter 75 Jahre4.6931.3983.2958,4 %
75 bis unter 80 Jahre4.1951.1403.0557,5 %
80 bis unter 85 Jahre4.2821.0973.1857,6 %
85 bis unter 90 Jahre1.6803921.2883,0 %
90 bis unter 95 Jahre229521770,41 %
ab 95 Jahren195140,034 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Von diesen Kodes verlangt2

8-91bInterdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung
8-91cTeilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie

Änderungen1

2019Titel geändert
Multimodale Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie
2010Bestand
Multimodale Schmerztherapie

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2022 · Stand 22.10.2021 · © BfArM 1994-2022