8-917.1 Injektion eines Medikamentes in Gelenke der Wirbelsäule zur Schmerztherapie: Mit bildgebenden Verfahren

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Inklusive:
Computertomographie oder Fluoroskopie

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-91

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

8-917.10
An den Kopfgelenkennur § 17b⚖ 1
8-917.11
An den Gelenken der Halswirbelsäulenur § 17b⚖ 1
8-917.12
An den Gelenken der Brustwirbelsäulenur § 17b⚖ 1
8-917.13
An den Gelenken der Lendenwirbelsäulenur § 17b⚖ 1
8-917.1x
Sonstigenur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Injektion eines Medikamentes in Gelenke der Wirbelsäule zur Schmerztherapie: Mit bildgebenden Verfahren

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010