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8-913Injektion eines Medikamentes an extrakranielle Hirnnerven zur Schmerztherapie

8-91·Schmerztherapie

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1045 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre2110,13 %
15 bis unter 18 Jahre3210,20 %
18 bis unter 20 Jahre8620,54 %
20 bis unter 25 Jahre196131,3 %
25 bis unter 30 Jahre185131,2 %
30 bis unter 35 Jahre4613333,1 %
35 bis unter 40 Jahre4718293,2 %
40 bis unter 45 Jahre5719383,8 %
45 bis unter 50 Jahre8732555,9 %
50 bis unter 55 Jahre9825736,6 %
55 bis unter 60 Jahre1927212013 %
60 bis unter 65 Jahre171819012 %
65 bis unter 70 Jahre13768699,2 %
70 bis unter 75 Jahre13961789,4 %
75 bis unter 80 Jahre14675719,8 %
80 bis unter 85 Jahre163867711 %
85 bis unter 90 Jahre11647697,8 %
90 bis unter 95 Jahre298212,0 %
ab 95 Jahren7250,47 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Injektion eines Medikamentes an extrakranielle Hirnnerven zur Schmerztherapie
Eine Schlüsselnummer1:8-913

Änderungen

2010Bestand
Injektion eines Medikamentes an extrakranielle Hirnnerven zur Schmerztherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.