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8-855.yHämodiafiltration: N.n.bez.

8-85·Extrakorporale Zirkulation und Behandlung von Blut

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Wiederkehrend
Hämodiafiltration — Nierenersatztherapie; als wiederkehrend nur zu werten, wenn in früheren Fällen wiederholt durchgeführt.
Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-855.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-855 mit allen Subkodes.

0,067 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4422220,10 %
1 bis unter 5 Jahre5428260,13 %
5 bis unter 10 Jahre5821370,14 %
10 bis unter 15 Jahre5437170,13 %
15 bis unter 18 Jahre12182390,29 %
18 bis unter 20 Jahre6141200,14 %
20 bis unter 25 Jahre2271271000,54 %
25 bis unter 30 Jahre3431971460,81 %
30 bis unter 35 Jahre6123352771,5 %
35 bis unter 40 Jahre9375613762,2 %
40 bis unter 45 Jahre1.1467444022,7 %
45 bis unter 50 Jahre1.5159775383,6 %
50 bis unter 55 Jahre2.3311.5737585,5 %
55 bis unter 60 Jahre3.8282.6331.1959,1 %
60 bis unter 65 Jahre5.2483.5501.69812 %
65 bis unter 70 Jahre5.9014.0951.80614 %
70 bis unter 75 Jahre6.2354.0892.14615 %
75 bis unter 80 Jahre5.0303.1541.87612 %
80 bis unter 85 Jahre5.1263.2601.86612 %
85 bis unter 90 Jahre2.7561.6431.1136,5 %
90 bis unter 95 Jahre4792971821,1 %
ab 95 Jahren4523220,11 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte261

ZE2026-08
Sonstige Dialyseindividuell
2 Fußnoten des Katalogs
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Hämodiafiltration: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.