DRGSystemDeutschland

ZE2026-08Sonstige Dialyse

Verwendung
Abrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
individuell
Unbewertetes Zusatzentgelt: Das Entgelt ist nach § 6 Abs. 1 KHEntgG zwischen Krankenhaus und Kostenträgern zu vereinbaren; der Katalog nennt nur die Leistung.
8 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Auslösende OPS-Kodes8