8-854 Hämodialyse

8-85·Extrakorporale Zirkulation und Behandlung von Blut

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
WiederkehrendHämodialyse — wiederkehrende Nierenersatztherapie, die regelmäßig durchgeführt wird.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · zuletzt 06.09.2023 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung3

Hinweis:
Es ist jede durchgeführte Hämodialyse zu kodieren
Die kontinuierliche Hämodialyse ist bei Beginn der Behandlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geplant. Bei der kontinuierlichen Hämodialyse beginnt ein Behandlungszyklus mit Anschluss an die Dialysemaschine und endet mit Entlassung des Patienten oder der Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden. Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich
Bei Anwendung unterschiedlicher Substanzen zur Antikoagulation ist die Art der Antikoagulation zu verschlüsseln, welche bei der Behandlung überwiegend verwendet wurde

Regeln außerhalb des Katalogs3

SchlichtungBerechnung der Dauer einer kontinuierlichen Dialyse06.09.2023
gilt für Aufnahmen ab 01.11.2023 · auch für Rechnungen, die am 06.09.2023 in MD-Prüfung waren

Bei kontinuierlichen Nierenersatzverfahren werden Unterbrechungen von jeweils bis zu 24 Stunden in die Dauer eingerechnet. Endet das Verfahren nach über 24 Stunden Pause, ist der Zyklus abgeschlossen; am letzten Tag zählen die Stunden bis zum tatsächlichen Ende, aufgerundet.

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BfArM-FAQHämofiltration, Hämodialyse, Hämodiafiltration08.07.2014
seit Jahrgang 2007

Worauf bezieht sich der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bei der Hämofiltration (8-853), Hämodialyse (8-854) und Hämodiafiltration (8-855) in Bezug auf die Abgrenzung der verlängerten intermittierenden von den kontinuierlichen Verfahren?

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seit OPS 2007

Der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bezieht sich auf die regelhaft vorkommenden Unterbrechungen ausschließlich bei den kontinuierlichen Verfahren (z.B. CVVH, CVVHD, CVVHDF), d.h. Verfahren, die für mehr als 24 Stunden Behandlungsdauer geplant sind.

Die Unterscheidung zwischen (verlängerten) intermittierenden und kontinuierlichen extrakorporalen Verfahren gründet sich auf die geplante Dauer der Behandlung. Diese ist in der Patientendokumentation anzugeben. Dafür wird vorausgesetzt, dass diese kontinuierlichen Verfahren grundsätzlich über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Bei einer kontinuierlichen Dialyse ist ein Gerät einzusetzen, das für kontinuierliche Behandlungszeiten von mehr als 24 Stunden geeignet ist. Auch wenn ein kontinuierliches Verfahren aufgrund klinischer oder paraklinischer Veränderungen oder geänderter Therapieziele nach weniger als 24 Stunden abgebrochen wird, ist ein Kode für ein kontinuierliches Verfahren anzuwenden.

Bei verlängerten intermittierenden Nierenersatzverfahren ist eine Behandlungsdauer von mehr als 6 bis 24 Stunden geplant.

Für die Entscheidung, ob ein Verfahren (verlängert) intermittierend oder kontinuierlich ist, kommt es also nicht auf die tatsächliche, sondern auf die bei Beginn des Dialyseverfahrens geplante Dauer der Behandlung an.

In dem Fall, dass eine kontinuierliche Dialyse unterbrochen wird und in der Zwischenzeit eine intermittierende oder eine verlängerte intermittierende Dialyse durchgeführt wird, ist jede einzelne Dialyseepisode getrennt zu kodieren. In diesem Fall werden daher anstelle eines längeren kontinuierlichen Dialyseverfahrens zwei kürzere kontinuierliche und ein (verlängertes) intermittierendes Dialyseverfahren kodiert.

Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 8-854 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes9

8-854.2
Intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne AntikoagulationZE:ZE01.01ZE01.02Wiederkehrend⚖ 4
8-854.3
Intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen SubstanzenZE:ZE01.01ZE01.02WiederkehrendInklusivum⚖ 3
8-854.4
Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne AntikoagulationZE:ZE01.01ZE01.02WiederkehrendHinweis⚖ 3
8-854.5
Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen SubstanzenZE:ZE01.01ZE01.02WiederkehrendHinweisInklusivum⚖ 3
8-854.6
Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD), Antikoagulation mit Heparin oder ohne AntikoagulationWiederkehrend⚖ 3
8-854.7
Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD), Antikoagulation mit sonstigen SubstanzenWiederkehrendInklusivum⚖ 3
8-854.8
Verlängert intermittierend, zur Elimination von Proteinen mit einer Molekularmasse bis 60.000ZE: ZE2022-109WiederkehrendHinweisInklusivum⚖ 3
8-854.x
SonstigeZE: ZE2022-08Wiederkehrend⚖ 3
8-854.y
N.n.bez.ZE: ZE2022-08Wiederkehrend⚖ 3

Prozedurenhäufigkeit

Rang 99 von 1.571 auf derselben Katalogebene · 0,23 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 71 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2918110,021 %
1 bis unter 5 Jahre6332310,045 %
5 bis unter 10 Jahre7650260,054 %
10 bis unter 15 Jahre7443310,053 %
15 bis unter 18 Jahre16497670,12 %
18 bis unter 20 Jahre18199820,13 %
20 bis unter 25 Jahre6634232400,47 %
25 bis unter 30 Jahre1.0746194550,76 %
30 bis unter 35 Jahre1.9371.1477901,4 %
35 bis unter 40 Jahre2.5881.5861.0021,8 %
40 bis unter 45 Jahre3.1462.0061.1402,2 %
45 bis unter 50 Jahre4.2592.7791.4803,0 %
50 bis unter 55 Jahre7.4775.0502.4275,3 %
55 bis unter 60 Jahre11.9468.3063.6408,5 %
60 bis unter 65 Jahre15.77710.7685.00911 %
65 bis unter 70 Jahre18.84012.4846.35613 %
70 bis unter 75 Jahre20.51413.4107.10415 %
75 bis unter 80 Jahre18.36911.8786.49113 %
80 bis unter 85 Jahre21.37913.0888.29115 %
85 bis unter 90 Jahre10.1685.8914.2777,2 %
90 bis unter 95 Jahre1.8589918671,3 %
ab 95 Jahren18183980,13 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes5

ZE01.01
Hämodialyse, intermittierend, Alter > 14 Jahre157,24 €
▸ Fußnote des Katalogs
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
ZE01.02
Hämodialyse, intermittierend, Alter < 15 Jahre356,58 €
▸ Fußnote des Katalogs
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
ZE120
Hämodialyse, kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD)265,18 € – 28.639,44 €
▸ Fußnote des Katalogs
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
ZE2022-08
Sonstige Dialyseindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-109
Dialyse mit High-Cut-off-Dialysemembranindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Hämodialyse

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2022 · Stand 22.10.2021 · © BfArM 1994-2022