8-853.19 Hämofiltration: Kontinuierlich, arteriovenös (CAVH): Mehr als 432 bis 600 Stunden

8-85·Extrakorporale Zirkulation und Behandlung von Blut

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
WiederkehrendHämofiltration — Nierenersatztherapie; als wiederkehrend nur zu werten, wenn in früheren Fällen wiederholt durchgeführt.
ZE: ZE119.06Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · zuletzt 06.09.2023 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

SchlichtungBerechnung der Dauer einer kontinuierlichen Dialyse06.09.2023
gilt für Aufnahmen ab 01.11.2023 · auch für Rechnungen, die am 06.09.2023 in MD-Prüfung warengilt über 8-853

Bei kontinuierlichen Nierenersatzverfahren werden Unterbrechungen von jeweils bis zu 24 Stunden in die Dauer eingerechnet. Endet das Verfahren nach über 24 Stunden Pause, ist der Zyklus abgeschlossen; am letzten Tag zählen die Stunden bis zum tatsächlichen Ende, aufgerundet.

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BfArM-FAQHämofiltration, Hämodialyse, Hämodiafiltration08.07.2014
seit Jahrgang 2007gilt über 8-853

Worauf bezieht sich der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bei der Hämofiltration (8-853), Hämodialyse (8-854) und Hämodiafiltration (8-855) in Bezug auf die Abgrenzung der verlängerten intermittierenden von den kontinuierlichen Verfahren?

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seit OPS 2007

Der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bezieht sich auf die regelhaft vorkommenden Unterbrechungen ausschließlich bei den kontinuierlichen Verfahren (z.B. CVVH, CVVHD, CVVHDF), d.h. Verfahren, die für mehr als 24 Stunden Behandlungsdauer geplant sind.

Die Unterscheidung zwischen (verlängerten) intermittierenden und kontinuierlichen extrakorporalen Verfahren gründet sich auf die geplante Dauer der Behandlung. Diese ist in der Patientendokumentation anzugeben. Dafür wird vorausgesetzt, dass diese kontinuierlichen Verfahren grundsätzlich über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Bei einer kontinuierlichen Dialyse ist ein Gerät einzusetzen, das für kontinuierliche Behandlungszeiten von mehr als 24 Stunden geeignet ist. Auch wenn ein kontinuierliches Verfahren aufgrund klinischer oder paraklinischer Veränderungen oder geänderter Therapieziele nach weniger als 24 Stunden abgebrochen wird, ist ein Kode für ein kontinuierliches Verfahren anzuwenden.

Bei verlängerten intermittierenden Nierenersatzverfahren ist eine Behandlungsdauer von mehr als 6 bis 24 Stunden geplant.

Für die Entscheidung, ob ein Verfahren (verlängert) intermittierend oder kontinuierlich ist, kommt es also nicht auf die tatsächliche, sondern auf die bei Beginn des Dialyseverfahrens geplante Dauer der Behandlung an.

In dem Fall, dass eine kontinuierliche Dialyse unterbrochen wird und in der Zwischenzeit eine intermittierende oder eine verlängerte intermittierende Dialyse durchgeführt wird, ist jede einzelne Dialyseepisode getrennt zu kodieren. In diesem Fall werden daher anstelle eines längeren kontinuierlichen Dialyseverfahrens zwei kürzere kontinuierliche und ein (verlängertes) intermittierendes Dialyseverfahren kodiert.

gilt über 8-853.1

Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 8-853.19 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-853.19 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-853 mit allen Subkodes.

0,011 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr7939401,2 %
1 bis unter 5 Jahre3611250,53 %
5 bis unter 10 Jahre2212100,32 %
10 bis unter 15 Jahre2710170,40 %
15 bis unter 18 Jahre121110,18 %
18 bis unter 20 Jahre6420,088 %
20 bis unter 25 Jahre2812160,41 %
25 bis unter 30 Jahre5034160,74 %
30 bis unter 35 Jahre8242401,2 %
35 bis unter 40 Jahre14488562,1 %
40 bis unter 45 Jahre150100502,2 %
45 bis unter 50 Jahre195124712,9 %
50 bis unter 55 Jahre3172051124,7 %
55 bis unter 60 Jahre5803821988,5 %
60 bis unter 65 Jahre83156326812 %
65 bis unter 70 Jahre94762232514 %
70 bis unter 75 Jahre1.05070134915 %
75 bis unter 80 Jahre91055535513 %
80 bis unter 85 Jahre84550034512 %
85 bis unter 90 Jahre4262321946,3 %
90 bis unter 95 Jahre4823250,71 %
ab 95 Jahren7340,10 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte1

ZE119.06
Hämofiltration, kontinuierlich: Arteriovenös (CAVH): Mehr als 432 bis 600 Stunden7.136,80 €
▸ Fußnote des Katalogs
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.

Alphabetisches Verzeichnis2

CAVH mehr als 432 bis 600 StundenEine Schlüsselnummer
Kontinuierliche arteriovenöse Hämofiltration mehr als 432 bis 600 StundenEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

CAVHContinuous arteriovenous hemofiltration

Änderungen

2010Bestand
Hämofiltration: Kontinuierlich, arteriovenös (CAVH): Mehr als 432 bis 600 Stunden

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023