DRGSystemDeutschland

8-843.1g(Perkutan-)transluminale Implantation von bioresorbierbaren Stents: Zwei Stents: V. portae

8-84·(Perkutan-)transluminale Stentimplantation

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-843.1g nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-843 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 70 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2112,2 %
1 bis unter 5 Jahre3033,4 %
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre000–
35 bis unter 40 Jahre2112,2 %
40 bis unter 45 Jahre2112,2 %
45 bis unter 50 Jahre2022,2 %
50 bis unter 55 Jahre2112,2 %
55 bis unter 60 Jahre95410 %
60 bis unter 65 Jahre103711 %
65 bis unter 70 Jahre1311215 %
70 bis unter 75 Jahre149516 %
75 bis unter 80 Jahre119212 %
80 bis unter 85 Jahre126613 %
85 bis unter 90 Jahre3123,4 %
90 bis unter 95 Jahre4044,5 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’262

Perkutan-transluminale Implantation von 2 bioresorbierbaren Stents in die V. portae
Eine Schlüsselnummer1:8-843.1g
Transluminale Implantation von 2 bioresorbierbaren Stents in die V. portae
Eine Schlüsselnummer1:8-843.1g

Änderungen

2010Bestand
(Perkutan-)transluminale Implantation von bioresorbierbaren Stents: Zwei Stents: V. portae

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.