8-83d.0 Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamentefreisetzenden bioresorbierbaren Stents

8-83·Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 22.12.2014 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung4

Inklusive:
Bypassgefäß
Hinweis:
Die Art der medikamentefreisetzenden Stents ist gesondert zu kodieren 8-83b.0 ff.
Die Art der bioresorbierbaren Stents ist gesondert zu kodieren8-83b.m ff.
Wenn nur die Polymerbeschichtung, nicht aber der Stent selbst biologisch abbaubar ist, kann ein Kode aus diesem Bereich nicht verwendet werden

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBiologisch abbaubare Polymerbeschichtung bei Koronarstents22.12.2014
seit Jahrgang 2007

Ist ein Koronarstent, bei dem nur die Polymerbeschichtung biologisch abbaubar ist, mit einem OPS-Kode aus dem Bereich 8-83d.0 Einlegen eines medikamentefreisetzenden, bioresorbierbaren Stents zu verschlüsseln?

seit OPS 2007

Ein Koronarstent, bei dem lediglich die Polymerbeschichtung biologisch abbaubar ist, nicht aber der Stent selbst, kann nicht mit einem OPS-Kode aus dem Bereich 8-83d.0 Einlegen eines medikamentefreisetzenden, bioresorbierbaren Stents verschlüsselt werden. Nur Koronarstents, bei denen der Stent selbst aus resorbierbarem Material besteht, sind mit diesen OPS-Kodes zu kodieren.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes12

8-83d.00
Ein bioresorbierbarer Stent in eine KoronararterieZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.01
2 bioresorbierbare Stents in eine KoronararterieZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.02
2 bioresorbierbare Stents in mehrere KoronararterienZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.03
3 bioresorbierbare Stents in eine KoronararterieZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.04
3 bioresorbierbare Stents in mehrere KoronararterienZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.05
4 bioresorbierbare Stents in eine KoronararterieZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.06
4 bioresorbierbare Stents in mehrere KoronararterienZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.07
5 bioresorbierbare Stents in eine KoronararterieZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.08
5 bioresorbierbare Stents in mehrere KoronararterienZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.09
Mindestens 6 bioresorbierbare Stents in eine KoronararterieZE: ZE2023-107⚖ 1
8-83d.0a
Mindestens 6 bioresorbierbare Stents in mehrere KoronararterienZE: ZE2023-107⚖ 1

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-83d.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-83d mit allen Subkodes.

0,025 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 73 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr5140,032 %
1 bis unter 5 Jahre2020,013 %
5 bis unter 10 Jahre2020,013 %
10 bis unter 15 Jahre1010,006 %
15 bis unter 18 Jahre1010,006 %
18 bis unter 20 Jahre1100,006 %
20 bis unter 25 Jahre2110,013 %
25 bis unter 30 Jahre5320,032 %
30 bis unter 35 Jahre181350,11 %
35 bis unter 40 Jahre5239130,33 %
40 bis unter 45 Jahre139121180,88 %
45 bis unter 50 Jahre296246501,9 %
50 bis unter 55 Jahre7236221014,6 %
55 bis unter 60 Jahre1.2761.0781988,1 %
60 bis unter 65 Jahre1.8721.54632612 %
65 bis unter 70 Jahre2.1651.65051514 %
70 bis unter 75 Jahre2.5221.91960316 %
75 bis unter 80 Jahre2.4461.76268416 %
80 bis unter 85 Jahre2.7191.78493517 %
85 bis unter 90 Jahre1.3168065108,4 %
90 bis unter 95 Jahre166105611,1 %
ab 95 Jahren15960,095 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2023-107
Medikamente-freisetzende bioresorbierbare Koronarstentsindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen2

2018Titel geändert
Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamentenfreisetzenden medikamentefreisetzenden bioresorbierbaren Stents
2013Neu
Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamentenfreisetzenden bioresorbierbaren Stents
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023