DRGSystemDeutschland

8-824Photopherese

8-82·Plasmapherese, Adsorption und verwandte Verfahren

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZE37’26
Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
SEG4-KDE:252’26
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 693 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,010 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2110,032 %
1 bis unter 5 Jahre8170,13 %
5 bis unter 10 Jahre413920,65 %
10 bis unter 15 Jahre191090,30 %
15 bis unter 18 Jahre131210,21 %
18 bis unter 20 Jahre165110,25 %
20 bis unter 25 Jahre504910,80 %
25 bis unter 30 Jahre9873251,6 %
30 bis unter 35 Jahre11279331,8 %
35 bis unter 40 Jahre162591032,6 %
40 bis unter 45 Jahre2351151203,7 %
45 bis unter 50 Jahre3141501645,0 %
50 bis unter 55 Jahre4422661767,0 %
55 bis unter 60 Jahre1.03848755117 %
60 bis unter 65 Jahre1.21763158619 %
65 bis unter 70 Jahre99151647516 %
70 bis unter 75 Jahre73837935912 %
75 bis unter 80 Jahre4022051976,4 %
80 bis unter 85 Jahre271216554,3 %
85 bis unter 90 Jahre10710251,7 %
90 bis unter 95 Jahre6060,096 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte’261

ZE37
Extrakorporale Photopherese1.301,78 €

Alphabetisches Verzeichnis’261

Photopherese
Eine Schlüsselnummer1:8-824

Änderungen

2010Bestand
Photopherese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.