8-821 Immunadsorption

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Es ist jede durchgeführte Immunadsorption zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

Während einer stationären Behandlung kommt eine Immunadsorption mit nicht regenerierbarer Säule, OPS 8-821.0, zum Einsatz. Nach zwei Stunden Behandlung wird die Immunadsorber-Säule ausgetauscht, das übrige System zur Plasmaabtrennung und Rückführung der Blutbestandteile im Extrakorporalkreislauf bleibt erhalten.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

8-821.0
Mit nicht regenerierbarer Säulenur § 17b⚖ 1
8-821.1
Mit regenerierbarer Säulenur § 17b⚖ 1

Änderungen2

2024Titel geändert
Immunadsorption Adsorption und verwandte Verfahren
2017Titel geändert
Immunadsorption und verwandte Verfahren
2010Bestand
Immunadsorption

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010