8-821.0 Immunadsorption: Mit nicht regenerierbarer Säule

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Während einer stationären Behandlung kommt eine Immunadsorption mit nicht regenerierbarer Säule, OPS 8-821.0, zum Einsatz. Nach zwei Stunden Behandlung wird die Immunadsorber-Säule ausgetauscht, das übrige System zur Plasmaabtrennung und Rückführung der Blutbestandteile im Extrakorporalkreislauf bleibt erhalten.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Immunadsorption mit nicht regenerierbarer SäuleEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2024Gestrichen
übergeleitet in 8-821.40
2017Titel geändert
Immunadsorption und verwandte Verfahren: Mit Immunadsorption mit nicht regenerierbarer Säule zur Entfernung von Immunglobulinen und/oder Immunkomplexen
2010Bestand
Immunadsorption: Mit nicht regenerierbarer Säule

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010