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8-812Transfusion von Plasma und anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

8-81·Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes10

8-812.0
Alpha-1-Proteinaseninhibitor humanEinmalkodeBezeichnung neu ↺ 2026
8-812.3
Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin vom KaninchenEinmalkodeZE2026-46’26Bezeichnung neu ↺ 2026
8-812.4
Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin vom PferdEinmalkodeZE2026-46’26Bezeichnung neu ↺ 2026
8-812.5
ProthrombinkomplexEinmalkodeSEG4-KDE:391’26
8-812.6
Normales PlasmaEinmalkode
8-812.7
Kryodepletiertes PlasmaEinmalkode
8-812.8
Pathogeninaktiviertes PlasmaEinmalkode
8-812.9
Humanes Protein CEinmalkodeBezeichnung neu ↺ 2026
8-812.a
Plasmatischer Faktor XEinmalkode
8-812.b
Faktor XIEinmalkodeZE2026-139+1’26

Prozedurenhäufigkeit

Rang 85 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,26 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4.1262.4061.7202,5 %
1 bis unter 5 Jahre1.4988316670,90 %
5 bis unter 10 Jahre9645454190,58 %
10 bis unter 15 Jahre1.0435794640,63 %
15 bis unter 18 Jahre8045072970,49 %
18 bis unter 20 Jahre4963371590,30 %
20 bis unter 25 Jahre1.3438095340,81 %
25 bis unter 30 Jahre1.7338538801,0 %
30 bis unter 35 Jahre2.4411.1681.2731,5 %
35 bis unter 40 Jahre3.4361.8331.6032,1 %
40 bis unter 45 Jahre4.0872.5031.5842,5 %
45 bis unter 50 Jahre5.0003.2031.7973,0 %
50 bis unter 55 Jahre7.8765.3412.5354,8 %
55 bis unter 60 Jahre13.4579.2324.2258,1 %
60 bis unter 65 Jahre19.32513.2686.05712 %
65 bis unter 70 Jahre21.85514.6477.20813 %
70 bis unter 75 Jahre23.23914.9448.29514 %
75 bis unter 80 Jahre18.05711.0936.96411 %
80 bis unter 85 Jahre18.46210.5547.90811 %
85 bis unter 90 Jahre12.1796.3645.8157,4 %
90 bis unter 95 Jahre3.4981.6211.8772,1 %
ab 95 Jahren7502844660,45 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes’265

ZE2026-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2026 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
ZE2026-46
Gabe von Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Das Zulassungsrecht bleibt von der Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieser Medikamente übernommen werden.
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-58
Gabe von Alpha-1-Proteinaseninhibitor human, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
ZE30
Gabe von Prothrombinkomplex, parenteral849,11 € – 46.752,05 €
▸ Fußnote des Katalogs
  • Bei der Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren erfolgt die Abrechnung der Gabe von Prothrombinkomplex über das ZE2026-97 nach Anlage 4 bzw. 6, die gleichzeitige Abrechnung des ZE30 ist ausgeschlossen.

Änderungen1

2013Titel geändert
Transfusion von Plasma und anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen
2010Bestand
Transfusion von anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.