8-718 Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung

8-71·Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
≥14Altersbeschränkung: ab 14 Jahre — Beatmungsentwöhnung; nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung19

Hinweis:
Diese Kodes sind nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben
Unter Beatmungsentwöhnung (Weaning) ist der Prozess der strukturierten Modifikation von Beatmungsparametern ggf. in Kombination mit akutmedizinischen und weiteren spezifischen Behandlungsmaßnahmen mit dem Ziel der Beendigung einer Beatmung zur Wiedererlangung der selbstständigen Atmung ohne maschinelle Beatmung zu verstehen. Ein Kode aus diesem Bereich ist auch anzugeben, wenn die Beatmungsentwöhnung fehlgeschlagen ist und z.B. die (Wieder-)Einstellung auf eine häusliche maschinelle Beatmung erfolgt
Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Mindestens ein dokumentierter Spontanatmungsversuch (dieser kann mit oder ohne Atemunterstützungsverfahren (z.B. CPAP oder HFNC) und mit oder ohne Sauerstoffinsufflation erfolgen) oder schriftliche Begründung bei Nichtdurchführung oder Versagen des täglichen Spontanatmungsversuches
Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Atemmechanik (z.B. Hustenstoß, Sekretion)
Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Hämodynamischer und metabolischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz, Vorliegen einer relevanten metabolischen Azidose)
Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale)
▸ noch 13 Angaben
Hinweis:
Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Festlegung eines Analgesie- und Sedierungsziels
Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Verfügbarkeit von Physiotherapie und Anwendung nach den individuellen Möglichkeiten des Patienten
Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Feststellung der Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, Atemfrequenz, FiO2 oder O2-Fluss; die Feststellung der Atemfrequenz ist entbehrlich, sofern eine Beatmungsform gewählt wurde, bei der eine Einstellung der maschinellen Atemfrequenz nicht vorgesehen ist), zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen
Dokumentation mindestens alle 8 Stunden, zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen: Gasaustauschparameter (z.B. pO2, pH, pCO2, sO2) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO2-Messung)
Dokumentation mindestens alle 8 Stunden, zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen: Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Beatmungsdrücke)
Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durchgeführt wurde oder für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt
Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen
Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen
Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren8-716 ff.
Der Zugang bei maschineller Beatmung ist gesondert zu kodieren 8-7018-7048-706
Die Anlage eines Tracheostomas zur Durchführung der künstlichen Beatmung ist gesondert zu kodieren 5-311 ff.5-312 ff.
Die maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Jugendlichen ist gesondert zu kodieren 8-712 ff.
Eine zusätzlich durchgeführte neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ist gesondert zu kodieren 8-552 ff.

Gilt für den ganzen Zweig1

8-71 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs2

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

Beim OPS 8-718 Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung findet sich u.a. folgende Mindestanforderung pro Behandlungstag: „Mindestens ein dokumentierter Spontanatmungsversuch (dieser kann mit oder ohne Atemunterstützungsverfahren (z.B.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes3

8-718.7
Beatmungsentwöhnung nicht auf Beatmungsentwöhnungs-Einheit≥14Hinweis⚖ 2
8-718.8
Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit≥1413 HinweiseExklusivum⚖ 5
8-718.9
Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit≥1412 HinweiseExklusivum⚖ 4

Prozedurenhäufigkeit

Rang 253 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,070 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre10820,023 %
15 bis unter 18 Jahre6351120,14 %
18 bis unter 20 Jahre10669370,24 %
20 bis unter 25 Jahre261176850,59 %
25 bis unter 30 Jahre3522341180,80 %
30 bis unter 35 Jahre4573021551,0 %
35 bis unter 40 Jahre7384662721,7 %
40 bis unter 45 Jahre1.1627793832,6 %
45 bis unter 50 Jahre1.4489884603,3 %
50 bis unter 55 Jahre2.4961.6848125,7 %
55 bis unter 60 Jahre4.3132.8361.4779,8 %
60 bis unter 65 Jahre6.2984.0802.21814 %
65 bis unter 70 Jahre7.1744.5862.58816 %
70 bis unter 75 Jahre7.2844.6082.67617 %
75 bis unter 80 Jahre5.3743.4271.94712 %
80 bis unter 85 Jahre4.5942.8231.77110 %
85 bis unter 90 Jahre1.6569517053,8 %
90 bis unter 95 Jahre2121061060,48 %
ab 95 Jahren3011190,068 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2023-190
Längerfristige Beatmungsentwöhnungindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Abkürzungen im Text3

CPAPContinuous positive airway pressure
HFNCHigh flow nasal cannula
CO2Kohlendioxid

Änderungen1

2019Neu
Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023