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8-632.1Repetitive transkranielle Magnetstimulation [rTMS]: Therapiesitzung

8-63·Elektrostimulation des Nervensystems

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-632.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-632 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 61, bei Frauen ab etwa 50 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre000
5 bis unter 10 Jahre2201,7 %
10 bis unter 15 Jahre3032,5 %
15 bis unter 18 Jahre1010,83 %
18 bis unter 20 Jahre000
20 bis unter 25 Jahre7345,8 %
25 bis unter 30 Jahre7345,8 %
30 bis unter 35 Jahre5144,2 %
35 bis unter 40 Jahre8446,7 %
40 bis unter 45 Jahre10648,3 %
45 bis unter 50 Jahre7165,8 %
50 bis unter 55 Jahre7255,8 %
55 bis unter 60 Jahre8626,7 %
60 bis unter 65 Jahre1710714 %
65 bis unter 70 Jahre137611 %
70 bis unter 75 Jahre10558,3 %
75 bis unter 80 Jahre6605,0 %
80 bis unter 85 Jahre4223,3 %
85 bis unter 90 Jahre4223,3 %
90 bis unter 95 Jahre1010,83 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis262

Therapiesitzung einer repetitiven transkraniellen Magnetstimulation
Eine Schlüsselnummer1:8-632.1
Therapiesitzung einer rTMS
Eine Schlüsselnummer1:8-632.1

Änderungen1

2014Neu
Repetitive transkranielle Magnetstimulation [rTMS]: Therapiesitzung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.