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8-560.xLichttherapie: Sonstige

8-56·Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-560.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-560 mit allen Subkodes.

0,093 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 1 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr35.80520.55015.25561 %
1 bis unter 5 Jahre9854440,17 %
5 bis unter 10 Jahre11869490,20 %
10 bis unter 15 Jahre2201091110,38 %
15 bis unter 18 Jahre3211361850,55 %
18 bis unter 20 Jahre3441791650,59 %
20 bis unter 25 Jahre8993995001,5 %
25 bis unter 30 Jahre8364064301,4 %
30 bis unter 35 Jahre9944895051,7 %
35 bis unter 40 Jahre1.0716064651,8 %
40 bis unter 45 Jahre1.0716004711,8 %
45 bis unter 50 Jahre1.1836645192,0 %
50 bis unter 55 Jahre1.6498527972,8 %
55 bis unter 60 Jahre2.3511.1571.1944,0 %
60 bis unter 65 Jahre2.4901.3381.1524,3 %
65 bis unter 70 Jahre2.2021.1511.0513,8 %
70 bis unter 75 Jahre2.1101.0911.0193,6 %
75 bis unter 80 Jahre1.6178327852,8 %
80 bis unter 85 Jahre1.6888478412,9 %
85 bis unter 90 Jahre1.1435885552,0 %
90 bis unter 95 Jahre2681231450,46 %
ab 95 Jahren4019210,068 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Lichttherapie: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.