8-560 Lichttherapie

8-56·Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

8-56 Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-56

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

8-560.0
Selektive Ultraviolettphototherapie (SUP)Einmalkode⚖ 1
8-560.1
Photochemotherapie (PUVA)Einmalkode⚖ 1
8-560.2
Lichttherapie des Neugeborenen (bei Hyperbilirubinämie)EinmalkodeHinweis⚖ 1
8-560.3
Lichttherapie UVA 1Einmalkode⚖ 1
8-560.4
Photodynamische Therapie (PDT)Einmalkode⚖ 1
8-560.5
SolephototherapieEinmalkode⚖ 1
8-560.x
SonstigeEinmalkode⚖ 1
8-560.y
N.n.bez.Einmalkode⚖ 1

Von diesen Kodes verlangt1

5-915Destruktion von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut

Änderungen

2010Bestand
Lichttherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019