8-560.3 Lichttherapie: Lichttherapie UVA 1

8-56·Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

8-56 Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-56

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Lichttherapie UVA 1Eine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Lichttherapie: Lichttherapie UVA 1

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019