8-55·Frührehabilitative Komplexbehandlung
Rückwirkend. In diesem Anhang zum OPS werden die Klarstellungen und Änderungen aufgeführt, die gemäß obiger gesetzlicher Grundlage festgelegt wurden.
Klarstellungen und Änderungen gemäß § 301 Absatz 2 Satz 4 SGB V und § 295 Absatz 1 Satz 6 SGB V Gemäß § 301 Absatz 2 Satz 4 SGB V und § 295 Absatz 1 Satz 6 SGB V ist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) berechtigt, bei Auslegungsfragen zu ICD-10- GM und OPS Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vorzunehmen, soweit diese nicht zu erweiterten Anforderungen an die Verschlüsselung erbrachter Leistungen führen. In diesem Anhang zum OPS werden die Klarstellungen und Änderungen aufgeführt, die gemäß obiger gesetzlicher Grundlage festgelegt wurden. Alle anderen Aktualisierungen im OPS, die im Rahmen des Vorschlagsverfahrens erfolgen, werden nicht unter dem Aspekt der oben genannten Rechtsgrundlage betrachtet. Gemäß den oben genannten Rechtsgrundlagen stellt das DIMDI fest: 1. Die im OPS 2019 bei dem Kode 8-550 vorgenommenen und unten aufgeführten Änderungen der Mindestmerkmale entsprechen den mit der Einführung der bisherigen Formulierung in den OPS 2013 intendierten inhaltlichen Anforderungen. Die Textänderung ist daher rückwirkend gültig ab dem 01. Januar 2013. Es handelt sich um folgende Änderungen, Einfügungen sind rot und unterstrichen, Streichungen blau und durchgestrichen dargestellt: 8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung Hinw.: Mindestmerkmale: • … • Die Wwöchentliche Teambesprechung erfolgt unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung.mit Die für diesen Kode erforderliche wochenbezogene Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele ist erfüllt, wenn sie die Ergebnisse der bisherigen Behandlung und die weiteren Behandlungsziele umfasst. Hierfür sind die Beiträge der patientenbezogen beteiligten Berufsgruppen ausreichend • … Über die in diesem Kode genannten Berufsgruppen hinaus ist eine Beteiligung weiterer Berufsgruppen, insbesondere des Sozialdienstes, nicht erforderlich. Weitere Nachweise zur Durchführung der Teambesprechung sind nicht erforderlich. Diese Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 01. Januar 2013 und ist auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig.
Rückwirkend. Für den Kode 8-550 wurde für den OPS 2021 folgendes Strukturmerkmal festgelegt: Vorhandensein von besonders geschultem Pflegepersonal für aktivierend-therapeutische Pflege.
Für den Kode 8-550 wurde für den OPS 2021 folgendes Strukturmerkmal festgelegt: Vorhandensein von besonders geschultem Pflegepersonal für aktivierend-therapeutische Pflege. Hierfür muss mindestens eine Pflegefachkraft des multiprofessionellen Teams eine strukturierte curriculare geriatriespezifische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 180 Stunden sowie eine mindestens 6-monatige Erfahrung in einer geriatrischen Einrichtung nachweisen Die Festlegung bedeutet, dass eine Pflegefachkraft des multiprofessionellen Teams über die geforderte Qualifikation verfügen muss, um die Anforderungen an die Qualifikation für das Strukturmerkmal "Vorhandensein von besonders geschultem Pflegepersonal für aktivierend-therapeutische Pflege" zu erfüllen. Wegen der Verknüpfung mit dem Wort "hierfür" erklärt der zweite Satz des Strukturmerkmals den ersten Satz und definiert so das besonders geschulte Pflegepersonal für aktivierend-therapeutische Pflege. Weitere Anforderungen an die Qualifikation des übrigen Pflegepersonals legt der OPS nicht fest. Diese Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2021 und ist auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig.
Wie viele Einzeltherapie-Einheiten müssen und wie viele Gruppentherapie-Einheiten können für die Erfüllung der Mindestanforderungen des OPS-Kodes 8-550 mindestens vorliegen?
Für den OPS-Kode 8-550.0 müssen mindestens 9 Einzeltherapie-Einheiten und es kann 1 Gruppentherapie-Einheit erbracht werden (insgesamt 10 Therapieeinheiten), für den OPS-Kode 8-550.1 müssen mindestens 18 Einzeltherapie-Einheiten und es können 2 Gruppentherapie-Einheiten erbracht werden (insgesamt 20 Therapieeinheiten) und für den OPS-Kode 8-550.2 müssen mindestens 27 Einzeltherapie-Einheiten und es können 3 Gruppentherapie-Einheiten (insgesamt 30 Therapieeinheiten) erbracht werden. Sind diese Mindestanforderungen erfüllt, können die jeweiligen Kodes angegeben werden. Darüber hinaus erbrachte Therapieeinheiten spielen für die Kodierung keine Rolle.
Beispiel:
An 14 Behandlungstagen werden insgesamt 26 Therapieeinheiten erbracht, davon 18 Therapieeinheiten in Einzeltherapie und 8 Therapieeinheiten in Gruppentherapie. Die Kriterien des Kodes 8-550.1 (insgesamt 20 Therapieeinheiten, davon mindestens 18 Therapieeinheiten in Einzeltherapie) sind somit erfüllt. Die über die 10% Gruppentherapie hinausgehend erbrachten 6 Therapieeinheiten in Gruppentherapie sind für die Kodierung nicht maßgeblich.
Ab wann darf 8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung, 8-552 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation oder 8-559 Fachübergreifende und andere Frührehabilitation verschlüsselt werden? Manche Kliniken kodieren bei elektiven operativen Behandlungsfällen diese Kodes bereits ab Aufnahmetag.
Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.
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Die Bestätigung einer Krankenhausabrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und die nachfolgende Bezahlung des Rechnungsbetrags nebst Aufwandspauschale schließen die nachträgliche Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs durch die Krankenkasse aufgrund neuer Erkenntnisse etwa durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht aus.
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Beansprucht ein Krankenhaus Vergütung für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung Versicherter, obliegt es ihm, die Krankenkasse über die durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu informieren.
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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Rang 32 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,59 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 84 Jahren
| Altersgruppe | Prozeduren | Männer | Frauen | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| unter 1 Jahr | 0 | 0 | 0 | – |
| 1 bis unter 5 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 5 bis unter 10 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 10 bis unter 15 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 15 bis unter 18 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 18 bis unter 20 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 20 bis unter 25 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 25 bis unter 30 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 30 bis unter 35 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 35 bis unter 40 Jahre | 0 | 0 | 0 | – |
| 40 bis unter 45 Jahre | 1 | 0 | 1 | 0,000 % |
| 45 bis unter 50 Jahre | 1 | 0 | 1 | 0,000 % |
| 50 bis unter 55 Jahre | 10 | 8 | 2 | 0,003 % |
| 55 bis unter 60 Jahre | 92 | 57 | 35 | 0,025 % |
| 60 bis unter 65 Jahre | 1.858 | 958 | 900 | 0,50 % |
| 65 bis unter 70 Jahre | 9.075 | 4.482 | 4.593 | 2,4 % |
| 70 bis unter 75 Jahre | 32.676 | 14.471 | 18.205 | 8,8 % |
| 75 bis unter 80 Jahre | 51.641 | 20.302 | 31.339 | 14 % |
| 80 bis unter 85 Jahre | 108.383 | 37.821 | 70.562 | 29 % |
| 85 bis unter 90 Jahre | 108.099 | 34.116 | 73.983 | 29 % |
| 90 bis unter 95 Jahre | 47.220 | 13.474 | 33.746 | 13 % |
| ab 95 Jahren | 12.081 | 2.720 | 9.361 | 3,3 % |
Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023