8-549.01 Perkutane geschlossene Organperfusion mit Chemotherapeutika: Leber: Mit externem Blutfilter

8-54·Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZE: ZE2025-117Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2005 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Inklusive:
Perkutane Chemosaturation

Gilt für den ganzen Zweig15

8-54 Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie
Inklusive:
Therapie mit Immunmodulatoren oder monoklonalen Antikörpern
Hinweis:
Zytostatika, Inhibitoren, Antikörper und Supportivmedikamente mit einem eigenen Kode in Kapitel 6 Medikamente werden zusätzlich zu einem Kode aus 8-54 mit einem Kode aus 6-00 kodiert (Beispiele: Clofarabin, parenteral 6-003.j ff., Filgrastim, parenteral 6-002.1 ff., Rituximab 6-001.h ff.6-001.j ff. alleine oder z.B. bei R-DHAP)
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Die Chemotherapie wird entsprechend der protokollgemäßen Dauer der während des stationären Aufenthaltes applizierten subkutanen oder intravenösen Chemotherapie kodiert. Maßgeblich zur Bemessung der zu kodierenden Dauer der Chemotherapie sind die im Chemotherapieprotokoll gemachten Tagesvorgaben. Individuell notwendig werdende Verzögerungen bleiben unberücksichtigt. Es zählen die Tage, an denen eine Chemotherapie appliziert wird. Bei Gaben über Nacht zählt nur der Tag, an dem die Gabe begonnen wurde. Pausen von maximal einem Tag Dauer werden nur mitgezählt, wenn sie regelhaft zum jeweiligen Chemotherapie-Protokoll gehören. Pausen ab zwei Tagen Dauer führen dazu, dass ein neuer Kode angegeben werden muss
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Jeder stationäre Aufenthalt und jeder Block ist einzeln zu kodieren
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Alkylierende Substanzen
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Antimetaboliten
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Pflanzliche Alkaloide (mit Ausnahme von homöopathischen und anthroposophischen Mitteln und anderen pflanzlichen Mitteln)
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Zytotoxische Antibiotika und verwandte Substanzen
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Platin-haltige Verbindungen
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Methylhydrazine
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Amsacrin, Asparaginase und Derivate wie Pegaspargase, Pentostatin, Topotecan, Irinotecan, Arsentrioxid, Denileukin diftitox, Bortezomib, Vorinostat, Romidepsin, Eribulin, Aflibercept, Carfilzomib, Belinostat und Talimogen laherparepvec sowie neue antineoplastische Substanzen mit unterjähriger Zulassung, die bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten, mit Ausnahme von zellulären Therapien und unter Berücksichtigung der Inklusiva und Exklusiva
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Jede Substanz der o.a. Liste wird einzeln gezählt, auch wenn mehrere Substanzen in einem Medikament als Kombination enthalten sind
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Es werden die verwendeten Substanzen und nicht die Einzelapplikationen gezählt
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Es zählen alle Substanzen, unabhängig davon, ob sie über alle zu berechnenden Tage verabreicht wurden oder über weniger Tage
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Fest an die Gabe von Substanzen gekoppelte Supportivmedikamente (z.B. Uromitexan nach Cyclophosphamid/Ifosfamid; Folinsäure nach Methotrexat), wirkungsverstärkende Substanzen (z.B. Leukovorin), Wachstumsfaktoren, Immunglobuline und Antikörper werden nicht als zusätzliche Substanzen gezählt

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQZytostatische Chemotherapie01.01.2005
seit Jahrgang 2008gilt über 8-54

Wie kodiert man eine zytostatische Chemotherapie?

seit OPS 2008

Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist ein Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben. Zusätzlich ist für jedes kodierbare Medikament ein Kode aus dem Kapitel 6 'Medikamente' zu verwenden.

OPS 2005 - OPS 2007

Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist immer ein Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben. Zusätzlich ist für jedes kodierbare Medikament ein Kode aus den Medikamentenlisten anzugeben (von 2005 – 2007: 8-012 für ein Medikament der Liste 1; von 2006 – 2007: 8-013 für ein Medikament der Liste 2; in 2007: 8-014 für ein Medikament der Liste 3).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-549.01 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-549 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 56, bei Frauen ab etwa 49 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr209118,5 %
1 bis unter 5 Jahre50292121 %
5 bis unter 10 Jahre2020,85 %
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre3031,3 %
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre8083,4 %
35 bis unter 40 Jahre6152,5 %
40 bis unter 45 Jahre12485,1 %
45 bis unter 50 Jahre9543,8 %
50 bis unter 55 Jahre15696,4 %
55 bis unter 60 Jahre231859,7 %
60 bis unter 65 Jahre2471710 %
65 bis unter 70 Jahre13765,5 %
70 bis unter 75 Jahre163136,8 %
75 bis unter 80 Jahre10554,2 %
80 bis unter 85 Jahre161156,8 %
85 bis unter 90 Jahre4311,7 %
90 bis unter 95 Jahre5502,1 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte1

ZE2025-117
Chemosaturations-Therapie mittels perkutaner Leberperfusionindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Alphabetisches Verzeichnis2

Perkutane Chemosaturation der Leber mit ChemotherapeutikaEine Schlüsselnummer
Perkutane geschlossene Organperfusion der Leber mit Chemotherapeutika mit externem BlutfilterEine Schlüsselnummer

Änderungen1

2018Neu
Perkutane geschlossene Organperfusion mit Chemotherapeutika: Leber: Mit externem Blutfilter
übergeleitet aus 8-549.0

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2025 · Stand 18.10.2024 · © BfArM 1994-2025