8-541.4 Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren: In die Harnblase

8-54·Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 01.01.2005 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig14

8-54 Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie
Inklusive:
Therapie mit Immunmodulatoren oder modifizierten monoklonalen Antikörpern
Hinweis:
Zytostatika, Inhibitoren, Antikörper und Supportivmedikamente mit einem eigenen OPS-Kode in Kapitel 6 Medikamente werden zusätzlich zu einem Kode aus 8-54 mit einem Kode aus 6-00 kodiert (Beispiele: Clofarabin, parenteral 6-003.j ff., Filgrastim, parenteral 6-002.1 ff., Rituximab6-001.h ff.6-001.j ff. alleine oder z.B. bei R-DHAP)
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Die Chemotherapie wird entsprechend der protokollgemäßen Dauer der während des stationären Aufenthaltes zu applizierenden subkutanen oder intravenösen Chemotherapie kodiert. Maßgeblich zur Bemessung der zu kodierenden Dauer der Chemotherapie sind die im Chemotherapieprotokoll gemachten Tagesvorgaben. Individuell notwendig werdende Verzögerungen bleiben unberücksichtigt
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Jeder stationäre Aufenthalt und jeder Block ist einzeln zu kodieren
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Alkylierende Substanzen
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Antimetaboliten
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Pflanzliche Alkaloide (mit Ausnahme von homöopathischen und anthroposophischen Mitteln und anderen pflanzlichen Mitteln)
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Zytotoxische Antibiotika und verwandte Substanzen
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Platin-haltige Verbindungen
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Methylhydrazine
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Amsacrin, Asparaginase und Derivate wie Pegaspargase, Pemtostatin, Topotecan, Irinotecan, Arsentrioxid, Denileukindiftitox, Bortezomib, Vorinostat, Romidepsin, Eribulin, Aflibercept, Carfilzomib, Belinostat und Talimogen laherparepvec sowie neue antineoplastische Substanzen mit unterjähriger Zulassung, die bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten, mit Ausnahme von zellulären Therapien und unter Berücksichtigung der Inklusiva und Exklusiva
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Jede Substanz der o.a. Liste wird einzeln gezählt, auch wenn mehrere Substanzen in einem Medikament als Kombination enthalten sind
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Es werden die verwendeten Substanzen und nicht die Einzelapplikationen gezählt
Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff., 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Fest an die Gabe von Substanzen gekoppelte Supportivmedikamente (z.B. Uromitexan nach Cyclophosphamid/Ifosfamid; Folinsäure nach Methotrexat), wirkungsverstärkende Substanzen (z.B. Leukovorin), Wachstumsfaktoren, Immunglobuline und Antikörper werden nicht als zusätzliche Substanzen gezählt

Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQZytostatische Chemotherapie01.01.2005
seit Jahrgang 2008gilt über 8-54

Wie kodiert man eine zytostatische Chemotherapie?

seit OPS 2008

Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist ein Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben. Zusätzlich ist für jedes kodierbare Medikament ein Kode aus dem Kapitel 6 'Medikamente' zu verwenden.

OPS 2005 - OPS 2007

Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist immer ein Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben. Zusätzlich ist für jedes kodierbare Medikament ein Kode aus den Medikamentenlisten anzugeben (von 2005 – 2007: 8-012 für ein Medikament der Liste 1; von 2006 – 2007: 8-013 für ein Medikament der Liste 2; in 2007: 8-014 für ein Medikament der Liste 3).

Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-541.4 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-541 mit allen Subkodes.

0,057 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 67, bei Frauen ab etwa 61 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr13091390,37 %
1 bis unter 5 Jahre2.3321.2751.0576,7 %
5 bis unter 10 Jahre1.6919607314,9 %
10 bis unter 15 Jahre1.0746344403,1 %
15 bis unter 18 Jahre5733612121,7 %
18 bis unter 20 Jahre210124860,61 %
20 bis unter 25 Jahre3352271080,97 %
25 bis unter 30 Jahre2641461180,76 %
30 bis unter 35 Jahre3922191731,1 %
35 bis unter 40 Jahre5513312201,6 %
40 bis unter 45 Jahre6554082471,9 %
45 bis unter 50 Jahre8844933912,5 %
50 bis unter 55 Jahre1.7401.0287125,0 %
55 bis unter 60 Jahre2.8891.8271.0628,3 %
60 bis unter 65 Jahre3.8122.5411.27111 %
65 bis unter 70 Jahre3.8982.7431.15511 %
70 bis unter 75 Jahre4.2373.0851.15212 %
75 bis unter 80 Jahre3.4882.57291610 %
80 bis unter 85 Jahre3.7532.82792611 %
85 bis unter 90 Jahre1.4831.0903934,3 %
90 bis unter 95 Jahre266187790,77 %
ab 95 Jahren302460,086 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Von diesen Kodes verlangt1

8-132.0Manipulationen an der Harnblase: Instillation

Alphabetisches Verzeichnis4

Instillation von Immunmodulatoren in die HarnblaseEine Schlüsselnummer
Instillation von zytotoxischen Materialien in die HarnblaseEine Schlüsselnummer
Lokoregionale Therapie mit Immunmodulatoren in der HarnblaseEine Schlüsselnummer
Lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien in der HarnblaseEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren: In die Harnblase

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2022 · Stand 22.10.2021 · © BfArM 1994-2022