8-390.x Lagerungsbehandlung: Sonstige

8-39·Lagerungsbehandlung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

BfArM-FAQPflegerische Maßnahmen01.01.2001
seit Jahrgang 2008gilt über 8-390

Wie sollen pflegerische Maßnahmen, z.B. Lagerungsmaßnahmen, verschlüsselt werden?

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seit OPS 2008

Die Lagerungsbehandlung ist mit den Kodes unter 8-390 und nur bei einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Diese Kodes sind für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder für Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden. Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Die Lagerung auf einer Antidekubitusmatratze ist davon ausgeschlossen.

OPS 2006 - OPS 2007

Die Lagerungsbehandlung ist mit den Kodes unter 8-390 und nur bei einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Diese Kodes sind für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder für Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden. Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

OPS-301 2.0 - OPS 2005

Es gibt nur einen Kode für die Lagerungsbehandlung: 8-390. Der Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

gilt über 8-390

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Ist ein Kode aus 8-390 Lagerungsbehandlung gerechtfertigt bei z. B. regelmäßiger Verwendung einer nicht näher definierten „Spezialmatratze“ nach kardio-chirurgischem Eingriff?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-390.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-390 mit allen Subkodes.

0,19 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 68, bei Frauen ab etwa 74 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr13.2527.3895.86311 %
1 bis unter 5 Jahre6043172870,50 %
5 bis unter 10 Jahre6513792720,54 %
10 bis unter 15 Jahre7964533430,66 %
15 bis unter 18 Jahre5113361750,42 %
18 bis unter 20 Jahre2801771030,23 %
20 bis unter 25 Jahre6894432460,57 %
25 bis unter 30 Jahre7514812700,62 %
30 bis unter 35 Jahre1.0426433990,87 %
35 bis unter 40 Jahre1.5569506061,3 %
40 bis unter 45 Jahre1.9331.1907431,6 %
45 bis unter 50 Jahre2.4461.5129342,0 %
50 bis unter 55 Jahre4.0962.4851.6113,4 %
55 bis unter 60 Jahre7.1324.2742.8585,9 %
60 bis unter 65 Jahre10.0415.9764.0658,3 %
65 bis unter 70 Jahre11.6406.7674.8739,7 %
70 bis unter 75 Jahre13.1617.4315.73011 %
75 bis unter 80 Jahre12.0216.3905.63110,0 %
80 bis unter 85 Jahre15.6257.3638.26213 %
85 bis unter 90 Jahre14.2075.7988.40912 %
90 bis unter 95 Jahre6.1072.0764.0315,1 %
ab 95 Jahren1.8404841.3561,5 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Lagerungsbehandlung: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2024 · Stand 20.10.2023 · © BfArM 1994-2024