DRGSystemDeutschland

8-210Brisement force

8-21·Forcierte Korrektur von Adhäsionen und Deformitäten

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Seitenangabe
Die Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 640 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,012 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 59 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr231760,30 %
1 bis unter 5 Jahre5733240,75 %
5 bis unter 10 Jahre196121752,6 %
10 bis unter 15 Jahre237138993,1 %
15 bis unter 18 Jahre13471631,8 %
18 bis unter 20 Jahre4824240,63 %
20 bis unter 25 Jahre11763541,5 %
25 bis unter 30 Jahre14278641,9 %
30 bis unter 35 Jahre17498762,3 %
35 bis unter 40 Jahre2351121233,1 %
40 bis unter 45 Jahre2921271653,8 %
45 bis unter 50 Jahre4451832625,8 %
50 bis unter 55 Jahre79333246110 %
55 bis unter 60 Jahre1.22251271016 %
60 bis unter 65 Jahre1.30859970917 %
65 bis unter 70 Jahre83335048311 %
70 bis unter 75 Jahre6592534068,7 %
75 bis unter 80 Jahre3691442254,8 %
80 bis unter 85 Jahre240891513,2 %
85 bis unter 90 Jahre7732451,0 %
90 bis unter 95 Jahre11380,14 %
ab 95 Jahren3210,039 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Brisement force
Eine Schlüsselnummer1:8-210

Änderungen

2010Bestand
Brisement force

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.