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8-177.yTherapeutische Spülung des Retroperitonealraumes bei liegender Drainage und temporärem Bauchdeckenverschluss: N.n.bez.

8-17·Spülung (Lavage)

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-177.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-177 mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 65, bei Frauen ab etwa 70 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,082 %
1 bis unter 5 Jahre1010,082 %
5 bis unter 10 Jahre5500,41 %
10 bis unter 15 Jahre5230,41 %
15 bis unter 18 Jahre6420,49 %
18 bis unter 20 Jahre8440,65 %
20 bis unter 25 Jahre191091,6 %
25 bis unter 30 Jahre2212101,8 %
30 bis unter 35 Jahre231671,9 %
35 bis unter 40 Jahre3727103,0 %
40 bis unter 45 Jahre4926234,0 %
45 bis unter 50 Jahre5028224,1 %
50 bis unter 55 Jahre7847316,4 %
55 bis unter 60 Jahre11671459,5 %
60 bis unter 65 Jahre154995513 %
65 bis unter 70 Jahre133924111 %
70 bis unter 75 Jahre159936613 %
75 bis unter 80 Jahre154757913 %
80 bis unter 85 Jahre10546598,6 %
85 bis unter 90 Jahre8232506,7 %
90 bis unter 95 Jahre16791,3 %
ab 95 Jahren1010,082 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Therapeutische Spülung des Retroperitonealraumes bei liegender Drainage und temporärem Bauchdeckenverschluss: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.