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8-171Therapeutische Spülung (Lavage) des Ohres

8-17·Spülung (Lavage)

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes4

8-171.0
Äußerer GehörgangSeitenangabeEinmalkode
8-171.1
MittelohrSeitenangabeEinmalkode
8-171.x
SonstigeSeitenangabeEinmalkode
8-171.y
N.n.bez.Einmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 809 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,006 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 28 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr6031291,5 %
1 bis unter 5 Jahre98158339824 %
5 bis unter 10 Jahre70239031217 %
10 bis unter 15 Jahre11162492,7 %
15 bis unter 18 Jahre4015250,99 %
18 bis unter 20 Jahre209110,49 %
20 bis unter 25 Jahre6331321,6 %
25 bis unter 30 Jahre6720471,7 %
30 bis unter 35 Jahre7344291,8 %
35 bis unter 40 Jahre10655512,6 %
40 bis unter 45 Jahre10761462,6 %
45 bis unter 50 Jahre9151402,3 %
50 bis unter 55 Jahre11468462,8 %
55 bis unter 60 Jahre181110714,5 %
60 bis unter 65 Jahre2401371035,9 %
65 bis unter 70 Jahre204120845,0 %
70 bis unter 75 Jahre222137855,5 %
75 bis unter 80 Jahre15081693,7 %
80 bis unter 85 Jahre2221181045,5 %
85 bis unter 90 Jahre194941004,8 %
90 bis unter 95 Jahre7625511,9 %
ab 95 Jahren208120,49 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Therapeutische Spülung (Lavage) des Ohres

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.