DRGSystemDeutschland

8-110Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie [ESWL] von Steinen in den Harnorganen

8-11·Extrakorporale Stoßwellentherapie

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes5

8-110.0
HarnblaseAOP A226
8-110.1
UreterSeitenangabeAOP A226
8-110.2
NiereSeitenangabeAOP A226
8-110.x
SonstigeSeitenangabe
8-110.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 888 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,005 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 55 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,034 %
1 bis unter 5 Jahre11470,38 %
5 bis unter 10 Jahre1010,034 %
10 bis unter 15 Jahre2020,069 %
15 bis unter 18 Jahre8530,28 %
18 bis unter 20 Jahre9360,31 %
20 bis unter 25 Jahre6544212,2 %
25 bis unter 30 Jahre11890284,1 %
30 bis unter 35 Jahre182130526,3 %
35 bis unter 40 Jahre240159818,3 %
40 bis unter 45 Jahre257174838,8 %
45 bis unter 50 Jahre277187909,5 %
50 bis unter 55 Jahre276197799,5 %
55 bis unter 60 Jahre39328510814 %
60 bis unter 65 Jahre39327312014 %
65 bis unter 70 Jahre253166878,7 %
70 bis unter 75 Jahre203131727,0 %
75 bis unter 80 Jahre11488263,9 %
80 bis unter 85 Jahre7341322,5 %
85 bis unter 90 Jahre2312110,79 %
90 bis unter 95 Jahre6330,21 %
ab 95 Jahren1010,034 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie [ESWL] von Steinen in den Harnorganen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.