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8-030Spezifische allergologische Immuntherapie

8-03·Immuntherapie

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes4

8-030.1
Mit BienengiftEinmalkodeNeu8-030.02026
8-030.2
Mit WespengiftEinmalkodeNeu8-030.02026
8-030.3
Mit PflanzenpollenEinmalkodeNeu
8-030.x
SonstigeEinmalkodeNeu

Prozedurenhäufigkeit

Rang 670 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,011 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 53 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre161060,23 %
5 bis unter 10 Jahre211168433,1 %
10 bis unter 15 Jahre219143763,2 %
15 bis unter 18 Jahre10168331,5 %
18 bis unter 20 Jahre6138230,90 %
20 bis unter 25 Jahre180791012,6 %
25 bis unter 30 Jahre2411081333,5 %
30 bis unter 35 Jahre3471791685,1 %
35 bis unter 40 Jahre4902342567,2 %
40 bis unter 45 Jahre6052703358,9 %
45 bis unter 50 Jahre5382273117,9 %
50 bis unter 55 Jahre6443023429,5 %
55 bis unter 60 Jahre94746947814 %
60 bis unter 65 Jahre84637147512 %
65 bis unter 70 Jahre70029640410 %
70 bis unter 75 Jahre4321922406,3 %
75 bis unter 80 Jahre14967822,2 %
80 bis unter 85 Jahre6925441,0 %
85 bis unter 90 Jahre181260,26 %
90 bis unter 95 Jahre000
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Spezifische allergologische Immuntherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.