8-020 Therapeutische Injektion

8-02·Therapeutische Injektion

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

8-02 Therapeutische Injektion
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQTherapeutische Injektion, Heparin-Injektion01.01.2001

Wie ist der Kode 8-020 'Therapeutische Injektion' zu verstehen? Zählt dazu jede Heparin-Injektion?

seit OPS 2.0

Mit dem Kode 8-020 sind nur therapeutische Injektionen in die genannten Lokalisationen zu verschlüsseln. Alle anderen Injektionen werden nicht kodiert.

Spezielle therapeutische Injektionen wie die systemische Thrombolyse (seit 2004), die chemische Synoviorthese (seit 2005) und die Thrombininjektion durch Anwendung eines Katheters in einer Arterie (seit 2009) sind in die amtliche Fassung aufgenommen worden. (Die Antidottherapie war von 2004 - 2007 in der erweiterten Fassung enthalten.)

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes14

8-020.0
AugeSeitenangabeEinmalkode2 ExklusivaInklusivum⚖ 1
8-020.1
HarnorganeEinmalkodeExklusivum⚖ 1
8-020.2
Männliche GenitalorganeEinmalkode⚖ 1
8-020.3
Weibliche GenitalorganeEinmalkode⚖ 1
8-020.4
Bänder, Sehnen oder BindegewebeSeitenangabeEinmalkode⚖ 1
8-020.5
Gelenk oder SchleimbeutelSeitenangabeEinmalkode2 ExklusivaInklusivum⚖ 1
8-020.6
LeberEinmalkode⚖ 1
8-020.7
BandscheibeEinmalkode2 Hinweise⚖ 1
8-020.8
Systemische ThrombolyseEinmalkodeHinweis⚖ 2
8-020.b
Chemische SynoviortheseSeitenangabeEinmalkodeExklusivumInklusivum⚖ 1
8-020.c
Thrombininjektion nach Anwendung eines Katheters in einer ArterieEinmalkode2 Hinweise⚖ 1
8-020.d
Intraventrikuläre oder intrazerebrale Thrombolyse über DrainagekatheterEinmalkode⚖ 1
8-020.x
SonstigeSeitenangabeEinmalkode⚖ 1
8-020.y
N.n.bez.Einmalkode⚖ 1

Prozedurenhäufigkeit

Rang 58 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,38 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3.4721.8641.6081,5 %
1 bis unter 5 Jahre4.9612.5852.3762,1 %
5 bis unter 10 Jahre3.9842.1801.8041,7 %
10 bis unter 15 Jahre3.5591.7741.7851,5 %
15 bis unter 18 Jahre2.9281.2521.6761,2 %
18 bis unter 20 Jahre1.1494936560,48 %
20 bis unter 25 Jahre3.6831.4222.2611,5 %
25 bis unter 30 Jahre4.7841.7083.0762,0 %
30 bis unter 35 Jahre6.0862.2533.8332,6 %
35 bis unter 40 Jahre6.5732.8183.7552,8 %
40 bis unter 45 Jahre7.0773.4233.6543,0 %
45 bis unter 50 Jahre8.3444.0244.3203,5 %
50 bis unter 55 Jahre12.7766.3796.3975,4 %
55 bis unter 60 Jahre20.56410.7729.7928,7 %
60 bis unter 65 Jahre25.19913.46511.73411 %
65 bis unter 70 Jahre24.33412.86811.46610 %
70 bis unter 75 Jahre26.12313.14912.97411 %
75 bis unter 80 Jahre22.52710.73211.7959,5 %
80 bis unter 85 Jahre25.48611.26814.21811 %
85 bis unter 90 Jahre17.5437.03010.5137,4 %
90 bis unter 95 Jahre5.1921.6753.5172,2 %
ab 95 Jahren1.3473401.0070,57 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Von diesen Kodes verlangt1

9-985.0Teilstationäre pädiatrische Behandlung: Ohne Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

Änderungen

2010Bestand
Therapeutische Injektion

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2026 · Stand 17.10.2025 · © BfArM 1994-2025