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8-011.xIntrathekale und intraventrikuläre Applikation von Medikamenten durch Medikamentenpumpen: Sonstige

8-01·Applikation von Medikamenten und Nahrung

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-011.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-011 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 57 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre5500,68 %
5 bis unter 10 Jahre10821,4 %
10 bis unter 15 Jahre16972,2 %
15 bis unter 18 Jahre221573,0 %
18 bis unter 20 Jahre8351,1 %
20 bis unter 25 Jahre188102,4 %
25 bis unter 30 Jahre14681,9 %
30 bis unter 35 Jahre2814143,8 %
35 bis unter 40 Jahre383085,1 %
40 bis unter 45 Jahre5526297,4 %
45 bis unter 50 Jahre4326175,8 %
50 bis unter 55 Jahre6138238,3 %
55 bis unter 60 Jahre122705217 %
60 bis unter 65 Jahre103604314 %
65 bis unter 70 Jahre77443310 %
70 bis unter 75 Jahre4324195,8 %
75 bis unter 80 Jahre3924155,3 %
80 bis unter 85 Jahre2413113,2 %
85 bis unter 90 Jahre132111,8 %
90 bis unter 95 Jahre000
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Intrathekale und intraventrikuläre Applikation von Medikamenten durch Medikamentenpumpen: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.