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8-010.xApplikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen: Sonstige

8-01·Applikation von Medikamenten und Nahrung

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-010.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-010 mit allen Subkodes.

0,11 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 1 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr66.85938.29328.566100 %
1 bis unter 5 Jahre9630,013 %
5 bis unter 10 Jahre3120,004 %
10 bis unter 15 Jahre3030,004 %
15 bis unter 18 Jahre3210,004 %
18 bis unter 20 Jahre000
20 bis unter 25 Jahre1010,001 %
25 bis unter 30 Jahre3120,004 %
30 bis unter 35 Jahre1100,001 %
35 bis unter 40 Jahre2110,003 %
40 bis unter 45 Jahre2020,003 %
45 bis unter 50 Jahre000
50 bis unter 55 Jahre2200,003 %
55 bis unter 60 Jahre8350,012 %
60 bis unter 65 Jahre8710,012 %
65 bis unter 70 Jahre4130,006 %
70 bis unter 75 Jahre4310,006 %
75 bis unter 80 Jahre6240,009 %
80 bis unter 85 Jahre11470,016 %
85 bis unter 90 Jahre5230,007 %
90 bis unter 95 Jahre1010,001 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.